Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württembergs baut seine Förderungen für MINT-Studiengänge aus und kann somit zwei neue, sich ergänzende Ausschreibungen präsentieren, die sich der Vernetzung und Weiterentwicklung der Curricula in MINT-Studiengängen widmen.
Das Impulsprogramm zur zukunftsorientierten und innovativen Entwicklung von MINT-Studiengängen ist eine Ausschreibung im Rahmen des Förderprogramms „Attraktives MINT-Studium“. Ziel der Ausschreibung ist es, Zuschnitt und Inhalt von bestehenden MINT-Studiengängen weiterzuentwickeln, so dass sich deren Attraktivität für Studieninteressierte und damit die Auslastung des Studiengangs erhöht. Dabei soll der Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit systematisch in den Studiengängen abgebildet werden. Das Impulsprogramm reagiert damit auf den Rückgang von Studienanfängerzahlen in gewissen MINT-Studienbereichen: Die Studiengänge sollen attraktiver und innovativer ausgestaltet werden und ihren Bezug zur Lebens- und Berufswelt sichtbarer machen.
Projekte werden mit maximal 160.000 Euro bei einer Laufzeit von zwei Jahren gefördert. In dieser Zeit muss ein etwaiger Organisations- bzw. Studiengangsentwicklungsprozess abgeschlossen werden. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten, darunter auch die Finanzierung von Lehrersatz für Deputatsreduktionen von Hochschullehrenden; der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. Verbundanträge sind nicht möglich, je Hochschule kann nur ein Antrag eingereicht werden.
Ihr Antrag und das Formblatt können Sie bis zum 26.07.2024 einreichen. Bei Interesse melden Sie sich unbedingt bei Frau Karin Maurer-Lenius vom Bereich Lehrstrategie und Digitalisierung (grants@zv.uni-freiburg.de).
Die zweite Ausschreibung des Ministeriums fördert Austauschformate zwischen MINT-Studiengängen gleicher fachlicher Ausrichtung. Diese Förderung unterstützt eine fachspezifische Bestandsaufnahme der aktuellen Herausforderungen von MINT-Studiengängen, wie rückläufige Studienanfängerzahlen oder veränderter Bedürfnisse seitens der Studierenden. Fakultäts- oder Studiengangsleitungen können hier niederschwellig Mittel beantragen, um sich mit Studiengängen der eigenen und anderen Hochschulen aus Baden-Württemberg sowie externen Expert*innen auszutauschen. Die Förderung ist im Zusammenhang mit der zuvor beschriebenen Ausschreibung zu sehen und soll diese vor Förderbeginn ergänzen und unterstützen. Unterstützt wird der Austausch von Erfahrungen und Good-Practice – auch hochschul(arten)übergreifend.
Projekte können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten, hier besonders Hotel- und Fahrtkosten, Verpflegung, Referentenhonorare und wissenschaftliche Hilfskräfte. Mindestens drei Studiengänge von mindestens drei Hochschulen in Baden-Württemberg müssen beteiligt sein, besonders gewünscht ist die Teilnahme von Professor*innen und Zuständige für Curriculumsentwicklung. Gefördert werden die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Austauschveranstaltungen – in der Regel sollen diese in Präsenz stattfinden. Anträge können jederzeit bis zum Erreichen der Gesamtfördersumme von 100.000 Euro nach dem Windhundverfahren gestellt werden. Die Projekte müssen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein. Alle Details der Ausschreibung können hier eingesehen werden.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei Frau Karin Maurer-Lenius vom Bereich Lehrstrategie und Digitalisierung unter grants@zv.uni-freiburg.de.