Sprachnachweise

Gute Sprachkenntnisse sind wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Welche Sprachnachweise für einen Studiengang erforderlich sind, finden Sie in der Auswahlsatzung bzw. Zulassungsordnung des jeweiligen Studiengangs im Studiengangfinder.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Nachweise für welche Sprachniveaus anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Sprachnachweise auf ihre Anerkennung/Gültigkeit nicht im Vorfeld und außerhalb der Bewerbungsphase überprüfen können.
Folgende Sprachnachweise werden akzeptiert:
Deutsch B1
- Goethe-Zertifikat B1,
- Telc Deutsch B1,
- Sprachdiplom der KMK Stufe I (DSD I) mit dem Ergebnis 4xB1,
- Deutschsprachiges Abitur,
- Deutsch als Muttersprache bzw. deutsche Staatsbürgerschaft
Deutsch B2
- DSH 1,
- TestDaF 3 oder 4,
- Goethe-Zertifikat B2 oder C1,
- Sprachdiplom der KMK Stufe II (DSD II) mit dem Ergebnis 4xB2,
- Feststellungsprüfung,
- Telc Deutsch B2,
- Deutschsprachiges Abitur,
- Deutsch als Muttersprache
Deutsch C1
Gemäß den Richtlinien der Kultusminister Konferenz (KMK):
- DSH 2 oder 3,
- TestDaF 4 oder 5,
- Goethe-Zertifikat C2,
- Sprachdiplom der KMK Stufe II (DSD II) mit den Ergebnissen 4xC1 oder 3xC1 und 1xB2,
- Feststellungsprüfung,
- Telc Deutsch C1 Hochschule,
- Deutschsprachiges Abitur
- Deutsch als Muttersprache
Deutsch C2
- DSH 3
- TestDaF 5
- Telc Deutsch C2
- Deutschsprachiges Abitur
- Deutsch als Muttersprache
Englisch B1
- Englisch als Muttersprache
- Cambridge Preliminary Zertifikat B1,
- IELTS Academic (4,0-5,0 Punkte),
- PTE Academic (43-58 Punkte),
- TOEFL iBT (42-71 Punkte) – das Zertifikat ist 2 Jahre gültig,
- TOEFL Essentials (5-7,5 Punkte) – das Zertifikat ist 2 Jahre gültig,
- OOPT (40-59 Punkte),
- telc English B1,
- TOEIC (550 Punkte „Hören/Lesen“, 120 Punkte „Sprechen“ und 120 Punkte „Schreiben“),
- UNIcert I oder II,
- Abschluss eines englischsprachigen grundständigen Studiengangs aus einem Land, das genuin anglophon ist (USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien, Neuseeland),
- Abschluss eines englischsprachigen grundständigen Studiengangs aus einem Land, das nicht genuin anglophon ist (bspw. Syrien) (→ hier offizielle Bestätigung seitens des Prüfungsamtes, des Dekanats oder des*der Studiengangkoordinators*in oder Angabe „medium of instruction: English“ auf dem ToR oder im Diploma Supplement),
- Abschluss eines grundständigen Studiengangs im Fach Anglistik oder Liberal Arts and Sciences der Universität Freiburg,
- Abschluss eines englischsprachigen Masters aus einem Land, das genuin anglophon ist (bspw. USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien, Neuseeland),
- Abschluss eines englischsprachigen Masters aus einem Land, das nicht genuin anglophon ist (bspw. Syrien) (hier offizielle Bestätigung seitens des Prüfungsamtes, des Dekanats oder des*der Studiengangkoordinators*in oder Angabe „medium of instruction: English“ auf dem ToR oder im Diploma Supplement),
- Abschluss eines englischsprachigen grundständigen Studiengangs und eines englischsprachigen Masters aus einem Land, das nicht genuin anglophon ist (bspw. Syrien) (→ hier offizielle Bestätigung seitens des Prüfungsamtes, des Dekanats oder des*der Studiengangkoordinators*in oder Angabe „medium of instruction: English“ auf dem ToR oder im Diploma Supplement),
- Staatsangehörigkeit aus einem Land, in dem die Amtssprache Englisch ist (bspw. Nigeria),
- IB-Diploma (anglophone Sektion) von einer anglophonen Schule,
- Deutsches und luxemburgisches Abitur – Hinweise auf dem Abiturzeugnis über das erreichte Sprachniveau in Englisch gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen):
Englisch B2
- Englisch als Muttersprache
- Cambridge FCE, (CAE (C1) und CPE (C2)),
- IELTS Academic (5,5-6,5 Punkte),
- PTE Academic (59-75 Punkte),
- TOEFL iBT (72-94 Punkte „Internet“ / mind. 567 Punkte „Papier“), das Zertifikat ist 2 Jahre gültig,
- TOEFL Essentials (8-9,5 Punkte) – das Zertifikat ist 2 Jahre gültig,
- OOPT (60-79 Punkte),
- telc B2-C1 University,
- TOEIC (mind. 785 Punkte „Hören/Lesen“, 160 Punkte „Sprechen“ und 150 Punkte „Schreiben“),
- UNIcert II oder III,
- B2-Sprachkurs am SLI mit erfolgreich bestandener Abschlussprüfung und Zertifikat, auf dem das erreichte Sprachniveau gemäß GER ausgewiesen ist.
- Abschluss eines englischsprachigen grundständigen Studiengangs aus einem Land, das genuin anglophon ist (USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien, Neuseeland)
- Abschluss eines englischsprachigen grundständigen Studiengangs aus einem Land, das nicht genuin anglophon ist (bspw. Syrien) (→ hier offizielle Bestätigung seitens des Prüfungsamtes, des Dekanats oder des*der Studiengangkoordinators*in oder Angabe „medium of instruction: English“ auf dem ToR oder im Diploma Supplement),
- Abschluss eines grundständigen Studiengangs im Fach Anglistik oder Liberal Arts and Sciences der Universität Freiburg,
- Abschluss eines englischsprachigen Masters aus einem Land, das genuin anglophon ist (USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien, Neuseeland),
- Abschluss eines englischsprachigen Masters aus einem Land, das nicht genuin anglophon ist (bspw. Syrien) (hier offizielle Bestätigung seitens des Prüfungsamtes, des Dekanats oder des*der Studiengangkoordinators*in oder Angabe „medium of instruction: English“ auf dem ToR oder im Diploma Supplement),
- Abschluss eines englischsprachigen grundständigen Studiengangs und eines englischsprachigen Masters aus einem Land, das nicht genuin anglophon ist (bspw. Syrien) (→ hier offizielle Bestätigung seitens des Prüfungsamtes, des Dekanats oder des*der Studiengangkoordinators*in oder Angabe „medium of instruction: English“ auf dem ToR oder im Diploma Supplement),
- Staatsangehörigkeit aus einem Land, in dem die Amtssprache Englisch ist (bspw. Nigeria),
- IB-Diploma (anglophone Sektion) von einer anglophonen Schule,
- Deutsches und luxemburgisches Abitur – Hinweise auf dem Abiturzeugnis über das erreichte Sprachniveau in Englisch gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen ):
Englisch C1
- Englisch als Muttersprache.
- Cambridge CAE (C1) und CPE (C2),
- IELTS Academic (7,0-8,0 Punkte),
- PTE Academic (76-84 Punkte),
- TOEFL iBT (ab 95 Punkte „Internet“ / mind. 637 Punkte „Papier“), das Zertifikat ist 2 Jahre gültig,
- TOEFL Essentials (ab 10 Punkte) – das Zertifikat ist 2 Jahre gültig,
- OOPT (80-99 Punkte),
- telc B2-C1 University,
- TOEIC (mind. 945 Punkte „Hören/Lesen“, 180 Punkte „Sprechen“ und 180 Punkte „Schreiben“),
- UNIcert III oder IV,
- Abschluss eines englischsprachigen grundständigen Studiengangs aus einem Land, das genuin anglophon ist (USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien, Neuseeland),
- Abschluss eines englischsprachigen grundständigen Studiengangs und eines englischsprachigen Masters aus einem Land, das nicht genuin anglophon ist (bspw. Syrien) (→ hier offizielle Bestätigung seitens des Prüfungsamtes, des Dekanats oder des*der Studiengangkoordinators*in oder Angabe „medium of instruction: English“ auf dem ToR oder im Diploma Supplement),
- Abschluss eines grundständigen Studiengangs im Fach Anglistik oder Liberal Arts and Sciences der Universität Freiburg,
- Abschluss eines englischsprachigen Masters aus einem Land, das genuin anglophon ist (USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien, Neuseeland),
- Staatsangehörigkeit aus einem Land, in dem die Amtssprache Englisch ist (bspw. Nigeria),
- IB-Diploma (anglophone Sektion) von einer anglophonen Schule,
- Deutsches und luxemburgisches Abitur – Hinweise auf dem Abiturzeugnis über das erreichte Sprachniveau in Englisch gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen). (Hinweis: B2/C1 bedeutet Sprachniveau „B2 und in Teilen C1“ und kann nicht als C1 anerkannt werden.)
Englischnachweis für Weiterbildungsmaster:
Wenn Bewerber*innen lange Jahre während ihrer Tätigkeit in einem internationalen Unternehmen die englische Sprache (schriftlich und mündlich) für die Ausübung ihrer Dienstaufgaben genutzt haben, kann ein offizieller Nachweis seitens der Geschäftsleitung als Sprachnachweis Englisch akzeptiert werden.
Französisch B1
- DELF tout public B1
- Telc B1
- UNIcert I
- TCF B1
- Bachelorstudium in Französisch/Galloromanistik
- Staatsangehörigkeit eines Landes mit Amtssprache Französisch
- Muttersprache Französisch
- Deutsches Abiturzeugnis – Hinweise auf dem Abiturzeugnis über das erreichte Sprachniveau in Französisch gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
- Luxemburgisches Abiturzeugnis
- Abiturzeugnis aus der französischsprachigen Schweiz
- Abiturzeugnis aus Wallonien (französischsprachiger Teil Belgiens)
- Abiturzeugnis aus Frankreich
Französisch B2 und C1
- DELF tout public B2
- DALF tout public C1
- DAFA (entspricht DALF)
- Telc B2 oder C1
- UNIcert II (B2)
- UNIcert III (C1)
- TCF B2 bzw. C1
- Bachelorstudium in Französisch/Galloromanistik (gilt für B2)
- Staatsangehörigkeit eines Landes mit Amtssprache Französisch
- Muttersprache Französisch
- Deutsches Abiturzeugnis – Hinweise auf dem Abiturzeugnis über das erreichte Sprachniveau in Französisch gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
- Luxemburgisches Abiturzeugnis
- Abiturzeugnis aus der französischsprachigen Schweiz
- Abiturzeugnis aus Wallonien (französischsprachiger Teil Belgiens)
- Abiturzeugnis aus Frankreich
Italienisch B1
- CELI
- CILS
- DILI / AIL
- IT
- PLIDA
- Telc
- Bachelorstudium in Italianistik
- Staatsangehörigkeit eines Landes mit Amtssprache Italienisch
- Muttersprache Italienisch
- Deutsches Abiturzeugnis – Hinweise auf dem Abiturzeugnis über das erreichte Sprachniveau in Italienisch gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
- Abiturzeugnis aus der italienischsprachigen Schweiz
- Abiturzeugnis aus Italien
Italienisch B2 und C1
- CELI
- CILS
- DILI / AIL
- IT
- PLIDA
- Telc
- Bachelorstudium in Italianistik (gilt für B2)
- Staatsangehörigkeit eines Landes mit Amtssprache Italienisch
- Muttersprache Italienisch
- Deutsches Abiturzeugnis – Hinweise auf dem Abiturzeugnis über das erreichte Sprachniveau in Italienisch gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
- Abiturzeugnis aus der italienischsprachigen Schweiz
- Abiturzeugnis aus Italien
Spanisch B1
- DELE
- Telc
- DIE
- SIELE
- Bachelorstudium in Hispanistik
- Staatsangehörigkeit eines Landes mit Amtssprache Spanisch
- Muttersprache Spanisch
- Deutsches Abiturzeugnis – Hinweise auf dem Abiturzeugnis über das erreichte Sprachniveau in Spanisch gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
- Abiturzeugnis aus Spanien oder den spanischsprachigen Ländern Südamerikas.
Spanisch B2 und C1
- DELE
- Telc
- DIE
- SIELE
- Bachelorstudium in Hispanistik (gilt für B2)
- Staatsangehörigkeit eines Landes mit Amtssprache Spanisch
- Muttersprache Spanisch
- Deutsches Abiturzeugnis – Hinweise auf dem Abiturzeugnis über das erreichte Sprachniveau in Spanisch gemäß GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
- Abiturzeugnis aus Spanien oder den spanischsprachigen Ländern Südamerikas.
Sprachnachweise für den Polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelor und den Master of Education (M.Ed.)
Bitte beachten Sie, dass in einigen Fächern mit Abschluss Polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelor und Master of Education (M.Ed.) Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt werden, die Sie durch ein deutsches Reifezeugnis und gegebenenfalls ergänzend durch Schulzeugnisse gemäß den Vorgaben der Handreichung zur RahmenVO-KM nachweisen können. Sollte dies auf Sie zutreffen, dann gilt Folgendes:
- Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache können nachgewiesen werden durch
- 4 Jahre Unterricht der Sekundarstufe
- Unterricht in der gesamten Sekundarstufe II mit Abiturprüfung*
- ausgewiesenes Niveau B2 (mit mindestens der Endnote ‚ausreichend‘) auf dem Abiturzeugnis
- Latein-/Griechischkenntnisse bzw. Grundkenntnisse können nachgewiesen werden durch
- 2 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe oder
- ausgewiesenes Niveau A2 (mit mindestens der Endnote ‚ausreichend‘)
* Diese Formulierung ist so zu verstehen, dass die Fremdsprache in allen Schuljahren bis zum Abitur (G8: Stufe 10-12; G9 Stufe 11-13; BG: Eingangsklasse, Jg.stufe I und II; BOS: Jg.stufe I und II) belegt worden sein muss und dass die Leistung der vier Halbjahre der Jahrgangsstufe I und II zusammen im Durchschnitt mit mindestens ‚ausreichend‘ (G8, G9, BS) bzw. ‚befriedigend‘ (BOS) bewertet wurde. Es ist nicht erforderlich, dass die Schüler*innen dieses Fach in der mündlichen oder schriftlichen Abiturprüfung wählen.
Sollten Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse nicht durch Ihr Abiturzeugnis und gegebenenfalls durch ergänzende Schulzeugnisse nachweisen können/wollen, dann akzeptiert die Universität Freiburg die Sprachnachweise, die Sie in den Reitern des vorausgehenden Abschnittes finden können.