Studienorganisation
Aktuelles
Belegverfahren
Das Belegverfahren findet unmittelbar nach Vorlesungsende des vorausgehenden Semesters statt.
Bitte beachten Sie, dass eine Belegung ausschließlich dann möglich ist, wenn eine der unten aufgeführten Belegfristen aktiv ist.
Fristen Sommersemester 2026
| Belegphase Vorlesungen und Kolloquien | 09.02.–19.04. |
| 1. Belegphase Seminare (auch Parallelgruppen) und Übungen | 09.02.–15.02. |
| 1. Verteilverfahren Seminare und Übungen | 16.02.–22.02. |
| 2. Belegphase Seminare und Übungen | 02.03.–29.03. |
| 2. Verteilverfahren Seminare und Übungen | 16.03.–18.03. |
| 3. Verteilverfahren Seminare und Übungen | 30.03.–02.04. |
| Restplatzvergabe | 03.04.–12.04. |
Härtefallantrag auf im Rahmen des Belegverfahrens
Sollten Sie bereits zu Beginn des Belegverfahrens für das Sommersemester 2026 feststellen, dass Sie nur an einer bestimmten Lehrveranstaltung teilnehmen können, weil Sie bspw. zur gleichen Zeit eine verpflichtende Lehrveranstaltung in Ihrem anderen Fach haben oder anderweitige Gründe Ihnen keine andere Wahl lassen, sind Sie verpflichtet, umgehend ab dem 09.02.2026 und spätestens bis 15.2.2026 einen Härtefallantrag unter Angabe der Gründe zu stellen.
Sollten Sie auch nach dem 2. Verteilverfahren für das Sommersemester 2026 keinen Platz in einer Lehrveranstaltung erhalten haben, die Sie für den fristgemäßen Abschluss Ihres Studiums benötigen, können Sie ab dem 19.03. bis zum 29.03.2026 einen Härtefallantrag stellen. Härtefallanträge können nur berücksichtigt werden wenn sie begründet und fristgerecht sind.
Lehrveranstaltungen
Alle Vorlesungsverzeichnisse der Albert-Ludwigs-Universität finden Sie unter Studienangebot auf
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zum Belegverfahren!

Arten von Lehrveranstaltungen
Anleitung
Hier finden Sie eine Anleitungen für die Belegung von Lehrveranstaltungen:
Fristen
Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen sind Leistungen, die mit einer Note bewertet werden: 1,0–4,0 bei Bestehen, 5,0 bei Nichtbestehen.
Prüfungsleistungen können bei Nichtbestehen in der Regel nur einmal wiederholt werden. Je nach Studiengang besteht die Möglichkeit eines etwaigen Drittversuchs. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung.
Anmeldung: elektronisch über HISinOne
Bitte beachten Sie die hierzu geltenden Fristen!
Abmeldung:
Sie haben die Möglichkeit, sich von einer studienbegleitenden Erstprüfung abzumelden. Diese Möglichkeit besteht gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnungen nicht, wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung, eine Bachelor-, Master- und Magisterarbeit oder eine mündliche Master-und Magisterprüfungen handelt.
Die Abmeldung von studienbegleitenden Erstprüfungen ist gegenüber dem Prüfungsausschuss mit dem auf der Website der GeKo zur Verfügung stehenden Formular so früh wie möglich, jedoch spätestens zwei Tage vor der Prüfung zu erklären.
Informationen zur Abmeldung von studienbegleitenden Prüfungen sowie das Formular zur Abmeldung finden Sie auf der Website der GeKo.
Studienleistungen
Studienleistungen sind Leistungen, die bestanden oder nicht bestanden werden können. Eine Note wird in der Regel nicht vergeben.
Studienleistungen können bei Nichtbestehen unbegrenzt oft wiederholt werden.
Anmeldung:
In der Regel elektronisch über HISinOne
Abmeldung:
Während der Registrierungsphase können Sie sich selbst auf HISinOne von Studienleistungen abmelden.
Nach Ablauf der Frist melden Sie sich unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und dem Name der Lehrveranstaltung bei der Studiengangskoordination.
Hinweis zum Modul „Sprachwissenschaft – Vertiefung II“:
Die Studienleistung wird in dem Kurs „English Linguistics: Variation and Change“ erbracht, welcher üblicherweise im Sommersemester angeboten wird, und hat einen Umfang von 2 ECTS. Die Studienleistung muss für diese Veranstaltung fristgerecht registriert werden und wird durch eine Klausur über den Stoff der Vorlesung abgeschlossen.
Die Prüfungsleistung ist in dem Kurs „English Linguistics: Structures“ zu erbringen, welcher üblicherweise im Wintersemester angeboten wird, und entspricht einem Umfang von 3 ECTS-Punkten. Studierende registrieren für diese Veranstaltung eine Studienleistung UND melden zusätzlich im gleichen Semester die Prüfungsleistung „Modulprüfung Sprachwissenschaft – Vertiefung II“ fristgerecht an. Diese erbringen sie mit einer benoteten Klausur über den Stoff der Vorlesung. Die Note der Klausur ist dann gleichbedeutend mit der Modulnote.
Informationen zu Abschlussarbeiten, unter anderem Unterlagen zur Anmeldung, Abgabe und zeitlichem Ablauf, finden Sie auf der Website der GeKo unter Ihrem Studiengang.
Bitte beachten Sie dabei, dass es für Bachelorarbeiten Anmeldefristen gibt.
Betreuung von Abschlussarbeiten
Folgende Listen geben Ihnen einen Überblick darüber, wer am Englischen Seminar in welchen Fachbereichen Bachelor- oder Masterarbeiten betreuen darf.
Literatur- und Kulturwissenschaft
- Dr. Roman Barton
- Prof. Dr. Birte Christ
- Prof. Dr. Wolfgang Hochbruck
- Prof. Dr. Sieglinde Lemke
- Prof. Dr. Stefanie Lethbridge
- Dr. Anne Rüggemeier
- JunProf. Dr. Maria Sulimma
- Prof. Dr. Eva von Contzen
Sprachwissenschaft
- Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Kortmann
- Dr. Katharina Ehret
- Prof. Dr. Dr. h.c. Christian Mair
- apl. Prof. Dr. Alice Blumenthal-Dramé












