Der Stifterverband lobt diesjährig zwei Preise im Rahmen seiner Ars legendi-Initiative für exzellente Hochschullehre aus: Zum einen den mit 30.000 Euro dotierten Ars legendi-Preis, der sich diesjährig thematisch den Fachwissenschaften für die Lehrkräftebildung widmet; zum anderen den mit 15.000 Euro dotierten Ars-legendi Fakultätenpreis der erstmalig im Bereich der Wald- und Forstwissenschaften ausgeschrieben wird.
Der seit 2006 vergebene Ars legendi-Preis ist der einzige bundesweit, fach- und statusübergreifend verliehen Preis für exzellente Hochschullehre und ist gewiss der renommierteste Lehrpreis in Deutschland. Der Preis wird an eine Lehrperson aus den Fachwissenschaften an einer deutschen Hochschule verliehen, die in oder durch ihre Lehre und ihr Engagement im besonderen Maße die Lehramtsausbildung stärkt und weiterentwickelt.
Zu den großen Stärken der Lehrkräfteausbildung in Deutschland gehört der große Wissenschaftsbezug im Lehramtsstudium. Doch korrelieren die Professionalisierungserfordernisse häufig nicht mit der Lehrkräfteausbildung: Fachwissenschaftliche Veranstaltungen brauchen hier vermehrt eine Perspektive auf den schulischen Kontext, um die professionellen Bedürfnisse der zukünftigen Lehrkräfte in den Blick zu nehmen. Wenn die Fachwissenschaften einen deutlichen Professionsbezug aufweisen und Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften konsequent in ein kohärentes Verhältnis zueinander gesetzt werden, können Studierende schon früh im Studium ein ausgeprägtes Professionsbewusstsein entwickeln.
Deshalb verleiht der Stifterverband den diesjährigen Ars legendi-Preis an eine Lehrperson mit fachwissenschaftlichen Profil und organisationaler Ansiedlung im fachwissenschaftlichen Bereich einer deutschen Hochschule, die in oder durch ihre Lehre und ihr Engagement im besonderen Maße die Lehramtsausbildung stärkt und weiterentwickelt.
Zur Konkretisierung der Beurteilungskriterien des diesjährigen Auswahlverfahrens wurde vorab im April ein Workshop durch den Stifterverband organisiert. Folgende Anforderungen wurden dabei für die Kandidat*innen festgelegt: Die Lehrperson
Vorschläge können bis zum 31. 07.2024 beim Stifterverband per E-Mail eingereicht werden. Vorschlagsberechtigt sind Fakultäten und Fachbereiche sowie Fachschaften und Studierendenvertretungen, auch Eigenbewerbungen sind zulässig.
Da ein wesentliches Qualitätskriterium des Ars legendi-Preises die Berücksichtigung der Perspektiven verschiedener Hochschulakteure ist, ist Ihr Antrag deshalb nur vollständig, wenn drei Stellungnahmen vorliegen: (1) Der Fakultät; (2) der Fachschaft oder anderen Studierendenvertretungen und (3) der Kandidat*in selbst.
Zusätzlich ist zurzeit der Ars legendi-Fakultätenpreis ausgeschrieben – diesjährig erstmalig für die Wald- und Forstwissenschaften. Dieser mit 15.000 Euro dotierte Preis will die besondere Bedeutung der Hochschullehre für die Ausbildung des Nachwuchses in den forstlichen Studiengängen sichtbar machen und einen karrierewirksamen Anreiz schaffen, sich in der Lehre zu engagieren und diese über den eigenen Wirkungsbereich hinaus zu fördern.
Die Auszeichnung wird an eine herausragende und innovative Lehrpersönlichkeit an forstlichen Hochschulen in Deutschland für ihre außergewöhnliche, über den eigenen Standort hinaus sichtbar wirkende Leistung verliehen.
Kriterien für die Auswahl sind hier die Leistung
Zusätzlich sollte die Lehre
Die/der Kandidat*in
Dabei handelt es sich um einen Orientierungsrahmen; werden einzelne Kriterien nicht erfüllt, so ist dies kein Hinderungsgrund für die Verleihung des Preises.
Vollständige Bewerbungsunterlagen können bis zum 16.06.2024 per E-Mail beim Stifterverband eingereicht werden. Ein Vorschlagsrecht steht den Mitgliedern des Forstlichen Fakultätentages der Universitäten und des Fachbereichstages einer Hochschule zu, vertreten durch das jeweilige Studiendekanat; sowie den Fachschaften von forstlichen Studiengängen. Darüber hinaus sind auch Eigenbewerbungen zulässig.
Wie beim Ars legendi-Preis ist ein wesentliches Qualitätskriterium die Berücksichtigung der Perspektiven verschiedener Hochschulakteure; Ihr Antrag ist deshalb nur vollständig, wenn drei Stellungnahmen vorliegen: (1) Der Fakultät; (2) der Fachschaft oder anderen Studierendenvertretungen und (3) der Kandidat*in selbst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Stifterverbandes. Ihre Ansprechperson dort ist Frau Malin Gerhardt.