Unter dem Namen „Freiraum 2022“ bietet die Stiftung Innovation in der Hochschullehre Hochschulangehörigen wie Lehrenden und an der Lehrentwicklung Beteiligten wie z.B. Hochschuldidaktiker:::innen die Möglichkeit, sich um finanzielle Förderung für innovative Lehrentwicklungsprojekte zu bewerben.
Dabei gibt es keine thematischen oder fachlichen Schwerpunkte – das umzusetzende Projekt muss vor allem durch sein Innovationspotential überzeugen. Im Mittelpunkt sollen dabei die Lernprozesse von Studierenden stehen.
Hinsichtlich der gewünschten Förderdauer gibt es drei Möglichkeiten: Projekte können für eine Laufzeit von neun, zwölf oder 25 Monate beantragt und sowohl von Einzelpersonen als auch von Tandems oder Gruppen durchgeführt werden. Auch Kooperationen mit anderen Hochschulen oder sogar außerhochschulischen Partnern sind möglich.
Die Art der Förderung ist nicht festgelegt – gefördert werden können Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektimmanente Investitionen. Die Höchstfördersummen betragen 225.000 EUR (Laufzeit 9 Monate), 300.000 EUR (Laufzeit 12 Monate) und 625.000 EURO (Laufzeit 25 Monate).
Wichtig zu wissen: Es handelt sich bei der Ausschreibung um eine (mindestens einmal jährlich) wiederkehrende Ausschreibung.
Für den nun anstehenden ersten Auswahlzeitpunkt hat die Stiftung die Anzahl der Anträge, die zur Auswahl zugelassen werden, auf die zuerst eingehenden formal gültigen 400 Anträge (Förderlaufzeit 9 bzw. 12 Monate) bzw. 200 (Förderlaufzeit 25 Monate) begrenzt – eine gewisse „Eile“ bei der Einreichung der Projektanträge ist dadurch gegeben. Die formale Einreichungsfrist ist der 15. März 2022 – der Förderbeginn ist zum 01.07.2022 möglich.
Die Antragsstellung erfolgt über das Portal der Stiftung und umfasst folgende Komponenten (1) Beschreibung der Ausgangslage/Problemstellung (2) Skizze des Projektvorhabens, der Projektziele sowie des Arbeitsplans (3) Beschreibung des Beitrags des Vorhabens zur Veränderung der Problemstellung, (4) Finanzierungsplan (5) sowie von der Hochschulleitung unterschriebenes Dokument, das die institutionelle Unterstützung bescheinigt.
Bei Anträgen von Tandems/Personengruppen sind zusätzlich erforderlich: (1) Letter of Intent der beteiligten Personen, (2) Erläuterung warum das Projekt von der gemeinsamen Durchführung profitiert, (3) Zuordnung von Personen und Arbeitspaketen
Vorlagen und Anleitungen zum Antragsverfahren finden Sie hier:
https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum2022/antragsverfahren
Formale Auswahlkriterien umfassen (1) Formale Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen, die (2) Angemessenheit des Finanzierungsplans und die (3) Versicherung zum Ausschluss der Doppelfinanzierung
Bei Interesse an einer Antragsstellung wenden Sie sich bitte an den Bereich Lehrstrategie und Digitalisierung (vormals Abteilung Lehrentwicklung), der Sie insbesondere bei der Einholung der Bescheinigung der Hochschulleitung unterstützt. Bitte informieren Sie auch Ihre Studiendekanate über Ihre Antragstellung und holen Sie idealer Weise ein kurzes, formloses Zustimmungsschreiben seitens der Fakultät ein.
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