Praktikum

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Fit für’s Praktikum!
Gerade für geisteswissenschaftliche Studierende ist es wichtig Eindrücke aus der Praxis zu gewinnen. Dafür ist in der Prüfungsordnung das Praktikum vorgesehen.
IIm B.A.- und M.A.-Studiengang sind praktische Tätigkeiten bei privaten oder öffentlichen Einrichtungen, die in einem für die EKW relevanten Bereich tätig sind, abzuleisten.
- Zeitlicher Umfang im B.A.-Studium: min. 5 Wochen (PO 2024), bzw. 6 Wochen (PO 2016)
- Zeitlicher Umfang im M.A.-Studium: min. 5 Wochen (PO 2024), 6 Wochen (PO 2017)
Wir empfehlen jedoch längere Praktika von mind. 2 Monaten.
- Die meisten Praktika werden in folgenden Bereichen absolviert:
- Medien
- Museum
- Archiv
- Kulturmanagement
- Kulturförderung
- Stadtverwaltung
- Botschaft/Konsulat
- Institutionen und Trägern mit den Tätigkeitsschwerpunkten Migration und Integration
- Hinsichtlich der Relevanz (Institution, Tätigkeitsbereich) sollte zuvor ein Gespräch im Studienbüro erfolgen.
Die Anerkennung der praktischen Tätigkeit setzt voraus, dass die bzw. der Studierende nachweist, dass sie bzDie Anerkennung der praktischen Tätigkeit setzt voraus, dass die bzw. der Studierende nachweist, dass sie bzw. er an der betreffenden Einrichtung aktiv mitgearbeitet hat, und einen schriftlichen Bericht über ihre bzw. seine Tätigkeit vorlegt“.
Der Bericht muss 10 bis 16 Seiten lang sein und folgende Punkte beachten:
- Knappe Schilderung der Institution (max. 1 Seite).
- Schilderung der während des Praktikums durchgeführten Tätigkeiten (max. 2 Seiten)
- Mehrwert des Praktikums und kritische Reflexion der Tätigkeiten (mind. 1 Seite)
- Bezüge zum Fach (1,5 Seiten)
Bitte geben Sie auf dem Deckblatt Name, Mailadresse und Matrikelnr. an.
Reichen Sie den Praktikumsbericht mit der Praktikumsbestätigung/Zeugnis (Praktikumszeitraum und Umfang muss angegeben sein) zeitnah per Email im Studienbüro ein.
Exemplarische Praktikumsberichte werden noch zur Verfügung gestellt.
Informationen zu Praktika im Ausland gibt es hier.