Die Universität Basel fördert mit dem Cross-Border Education Grant Kooperationsprojekte in der Lehre für Masterstudierenden und (Post-)Doktoranden innerhalb des Universitätsverbundes Eucor – The European Campus. Diesem gehören neben Basel und Freiburg auch die Universitäten Strasbourg, Haute-Alsace und das Karlsruher Institut für Technologie an.
Wenn Sie gemeinsam mit der Universität Basel eine bi- oder trinationale Lehrveranstaltung planen, haben Sie nun durch den Cross-Border Education Grant die Möglichkeit zu einer finanziellen Förderung von bis zu CHF 4 000. Gefördert werden Lehr- und Netzwerkaktivitäten besonders innovativer Lehrprojekte, die für Masterstudierende und (Post-)Doktoranden konzipiert sind und im Herbstsemester 2023 oder Frühjahrsemester 2024 stattfinden sollen. Fokus liegt auf der Entwicklung innovativer Lehrveranstaltungen, die das Lehrangebot speziell in strukturschwachen Fächern ausweitet und die Mobilität und interkulturellen Kompetenzen der Studierenden in der Region Oberrhein fördert und erhöht. Ein besonderes Anliegen des Cross-Border Education Grant ist die nachhaltige Vernetzung von Lehrenden aller Ebenen, vom Doktoranden bis Lehrstuhlinhaber’in.
Voraussetzungen, Einreichform und Bewerbungsfrist
Hauptantragsteller’in muss ein Mitglied der Universität Basel sein, eine weitere Eucor-Universität muss am Projekt beteiligt sein. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Generalsekretariat der Universität Basel. Die Bewerbungsfrist endet am 14. April 2023; Förderentscheidungen werden bis zum 28. April 2023 bekanntgegeben. Der gesamte Ausschreibungstext kann hier eingesehen werden.
Da die Universität Basel seit März 2022 auch assoziiertes Mitglied der Europäischen Universitätsallianz EPICUR – European Partnership for an Innovative Campus Unifying Regions ist, können Lehrende einer EPICUR-Universität ebenfalls Mitantragsteller’in des Cross-Border Eudcation Grant sein.
Was wird gefördert?
Pro Projekt werden Lehr- und Netzwerkaktivitäten mit bis zu CHF 4 000 gefördert. Neben Personalkosten (Hilfskräfte, technische Unterstützung oder Gastvorträge) werden besonders auch projektbezogene Sachkosten gefördert (Fahrt- und Übernachtungskosten, Veranstaltungsorganisation einschließlich Verpflegung, Exkursionen). Die Mittel werden der hauptantragstellenden Person zur Verfügung gestellt, können jedoch unter den Projektpartnern frei aufgeteilt werden.