Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Exportkontrolle

Der Außenwirtschaftsverkehr – also der internationale Handel Deutschlands – ist grundsätzlich frei. Er unterliegt aber den Einschränkungen, die sich aus verschiedenen Rechtsnormen wie z.B. EU-Verordnungen, dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung sowie anderen Gesetzen ergeben. Die Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von der Pflicht, das Außenwirtschaftsrecht einzuhalten.

Die Universität Freiburg, ihre Wissenschaftler*innen und alle anderen Beschäftigten nehmen auf vielfältige Weise am Außenwirtschaftsverkehr teil. Einige (nicht abschließende) Beispiele sind:

Ziel der Exportkontrolle ist es, den Missbrauch von sensiblen Forschungsergebnissen oder -gütern zu verhindern und Gefahren für die nationale Sicherheit abzuwenden.

Werden Güter (inkl. Technologie und Software) oder Know-how ins Ausland transferiert oder wird vor Ort mit internationalen Partner*innen zusammengearbeitet, muss im Vorfeld geprüft werden, ob dies verboten oder ob eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Die Verbote und Genehmigungspflichten, die sich aus dem Außenwirtschaftsrecht ergeben, greifen unabhängig davon, ob die Forschung nach der subjektiven Einschätzung der beteiligten Wissenschaftler*innen eine zivile oder militärische Verwendung zum Ziel hat.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt ausführliche Informationen zur Exportkontrolle im Wissenschaftskontext zur Verfügung.

Bei Fragen zum Exportkontrollrecht steht Ihnen die Exportkontrollbeauftragte gerne zur Verfügung.

Dr. Vanessa Holzer

Exportkontrollbeauftragte für Wissenschaft und Verwaltung