Freiraum für die Lehre: Mit ihrem Programm „Freiraum“ vergibt die Stiftung Innovation in der Hochschullehre jährlich Fördergelder für innovative und experimentelle Lehrentwicklungskonzepte – offen für alle Fächer und Themen. Überzeugen müssen umzusetzende Projekte primär durch ihr Innovationspotential, der Lernprozess der Studierenden steht dabei klar im Vordergrund.
Gefördert werden Personen- und Sachmittel sowie Mittel für projektimmanente Investitionen. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate, die Höchstfördersumme liegt bei 400.000 EUR.
Neues Verfahren: Interessensbekundung mit Losverfahren vor eigentlicher Antragstellung
Vor der Antragstellung wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt: Vom 1. bis 15. Februar können Interessierte ihre Antragskizzen über das Portal der Stiftung hochladen. Aus allen eingegangen Antragskizzen werden 500 per Los ausgewählt, welche dann vom 1. März bis zum 30. April die Möglichkeit haben, einen Vollantrag einzureichen. Diese Vollanträge werden wissenschaftlich von zwei Personen begutachtet, die Ergebnisse werden im Oktober 2023 bekanntgegeben. Pro Person und pro Projektidee kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Interessierte, die mit Personen von anderen Hochschulen kooperieren wollen, reichen eine gemeinsame Interessensbekundung ein (max. drei Kooperationspartner*innen). Interessensbekundungen umfassen Daten zur einreichenden Person, einen Projekttitel und eine max. 1500 Zeichen lange Projektskizze, die die Ausgangssituation schildert und hervorhebt, wie Ihr Projekt diese nachhaltig zum Positiven verändern würde.
Nur Personen, die nach erfolgreicher Auslosung explizit zur Antragsstellung aufgefordert werden, können ab 01.03. 2022 einen Antrag stellen. Interessensbekundung und Projektidee müssen dabei inhaltlich kohärent sein. Soll mit anderen Hochschulen kooperiert werden, erfolgt die Antragsstellung als Einzelprojekte, die inhaltlich zusammenarbeiten (nicht als Verbundprojekt).
Weitere Informationen zum Auswahlprozess und zu Auswahlkriterien finden Sie als pdf hier und auf der Website der Stiftung. Die detaillierten Förderbedingungen können Sie in diesem pdf einsehen.
Das Einreichungsformular finden Sie ab dem 1. Februar hier.
Das Programm „Freiraum“ wird an der Universität Freiburg vom Bereich Lehrstrategie und Digitalisierung koordiniert. Bei Interesse an der Einreichung einer Interessensbekundung wenden Sie sich bitte an den Bereich Lehrstrategie und Digitalisierung, Ihre Ansprechpartnerin ist Karin Maurer-Lenius: karin.maurer-lenius@zv.uni-freiburg.de.
Wir unterstützen Sie bereits bei der Interessensbekundung und helfen Ihnen bei der Einholung der Unterstützung der Hochschulleitung.