Textlogo 'UFR', Abkürzung für 'Universität Freiburg'
Institut für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Abt. II: Arbeitsrecht
Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Hinweise zu Promotionsanfragen

Lesen Sie vor einer Anfrage bitte unbedingt die Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Promotion erfüllen. Die Betreuung wird nur übernommen, wenn der Bewerber/die Bewerberin den Lehrstuhlinhaber davon überzeugt hat, dass der Kandidat/die Kandidatin eine Promotion erfolgreich abschließen kann.

Grundsätzlich sind dafür unverzichtbar:

Dispensanträge werden nur in begründeten Ausnahmefällen unterstützt. 

Senden Sie mir Ihre Bewerbungsunterlagen bitte schriftlich per Post zu. Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.

Ihre Unterlagen sollten enthalten:

Sofern Sie dies zur Darstellung ihrer Person für erforderlich halten, können Sie gerne auch Kopien weiterer Leistungsbescheinigungen beifügen.

Da grundsätzlich keine Themenvergabe durch mich stattfindet, sollten Sie in Ihrem Anschreiben auch die von Ihnen gewünschten Promotionsthemen benennen und inhaltlich kurz skizzieren. Bedenken Sie bei der Auswahl Ihrer möglichen Themen bitte, dass sie sich im Rahmen der Lehrstuhlbezeichnung sowie meiner Interessen und Forschungsschwerpunkte bewegen sollten.