Informed Choices in Cross-Border Enforcement (IC²BE)

Cross-Border Enforcement in Europe: Civil Justice Framework, National Courts and the Court of Justice of the European Union (JUST-AG-2016-02)
This project is funded by the European Union.
Das europäische Internationale Privat- und Verfahrensrecht hat sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt. Hierzu gehört insbesondere die mehrfach ausgebaute Möglichkeit der grenzüberschreitenden Sicherung und Durchsetzung von Forderungen. Dabei steht in Frage, ob und wie sich die insoweit bestehenden speziellen EU-Verordnungen der sogen. „2. Generation“ (EuVTVO, EuMahnVO, EuGFVO sowie EuKpfVO) im Verhältnis zum „Stammrechtsakt“, der Brüssel Ia-VO, bewähren. Die Europäische Kommission hat deshalb am 27. Juni 2017 ein Konsortium aus dem Luxemburger Max-Planck-Institut und führende europäischer Universitäten mit einer empirischen Studie zu dieser Frage betraut. Die Federführung des Projekts liegt bei der Universität Freiburg (Prof. Dr. Jan von Hein). Darüber hinaus nehmen das Max-Planck-Institut Luxemburg (Prof. Dr. Burkhard Hess / Prof. Dr. Marta Requejo Isidro) sowie die Universitäten Antwerpen (Prof. Thalia Kruger / Prof. Dr. Johan Meeusen), Breslau (Prof. Dr. Agnieszka Frackowiak-Adamska), Rotterdam (Prof. Dr. Xandra Kramer), Complutense/Madrid (Prof. Carmen Otero García-Castrillón) und Mailand (Prof. Dr. Stefania Bariatti / Prof. Dr. Francesca Clara Villata) teil.
Die Studie soll eine Antwort auf die Frage geben, ob das bestehende europäische Regelwerk eine effektive Forderungsdurchsetzung in grenzüberschreitenden Streitigkeiten gewährleistet oder ob eine kohärentere Regelung der maßgeblichen Probleme nötig ist. Zu diesem Zweck wird eine Datenbank aufgebaut, in der Entscheidungen der mitgliedstaatlichen Gerichte sowie des EuGH gesammelt und analysiert werden. Zur Vervollständigung dieser quantitativen Analyse um qualitative Gesichtspunkte werden außerdem in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zahlreiche Interviews mit auf dem Gebiet des europäischen IPR/IZVR tätigen Praktikern durchgeführt.
Erster internationaler Workshop
Ein erster internationaler Workshop zu diesem Projekt wurde am 26. Februar 2018 am Max-Planck-Institut Luxemburg veranstaltet und ein deutscher Bericht hierüber in der Zeitschrift für Internationales Wirtschaftsrecht (IWRZ 2018, 143 f.) veröffentlicht. Auch ein detaillierter Report zum Workshop in englischer Sprache ist verfügbar.
Erster deutscher Workshop
Am 13. April 2018 fand zudem in Freiburg ein erster deutscher Projektworkshop statt. Dabei ging es um die Frage der praktischen Bewährung des europäischen IZVR in der deutschen Rechtspraxis und seine Perspektiven. Einen deutschen Tagungsbericht finden Sie in der Juni-Ausgabe des Berliner Anwaltsblattes auf S. 233. Außerdem wurde ein englischer Bericht verfasst.
Zweiter deutscher Workshop
Am 10. und 11. Oktober 2019 fand in Freiburg der zweite deutsche Projektworkshop statt, auf dem die Ergebnisse der IC2BE-Studie der deutschen Fachöffentlichkeit präsentiert und künftige Perspektiven ausgelotet wurden. Insbesondere sollte geklärt werden, ob und inwiefern sich die EU-Verordnungen der „2. Generation“ bei der grenzüberschreitenden Sicherung und Durchsetzung von Forderungen bewährt haben und welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ihrer praktischen Verbesserung und zur Herstellung größerer systematischer Kohärenz des europäischen Vollstreckungsrechts zu empfehlen sind.



Die Beiträge der Veranstaltung sind in Heft 2/2020 der Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft erschienen.
Internationale Abschlusskonferenz
Die Abschlusskonferenz des Projekts fand am 21. und 22. November in Antwerpen, Belgien statt.
Auf der Konferenz wurden die spezifischen Probleme diskutiert, die die Verordnungen der sog. „zweiten Generation“ (EuVTVO, EuMahnVO, EuGFVO, EuKoPfVO) aufwerfen und die Perspektiven für ein kohärenteres europäisches System der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Forderungen untersucht. Zu den Referenten gehörten die am Projekt beteiligten Forscher, renommierte Wissenschaftler, politische Entscheidungsträger und Interessenvertreter wie Richter, Anwälte, Unternehmen und Verbraucherorganisationen. Zu den bestätigten Referenten zählten Jonathan Fitchen, Gilles Cuniberti, Burkhard Hess, Xandra Kramer und Jan von Hein.
Die Beiträge wurden zusammen mit den Ergebnissen der Studie in einem Sammelband veröffentlicht, der 2020 bei Intersentia erschienen ist.