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Institut für ausländisches und internationales Privatrecht – Abteilung 3
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Informed Choices in Cross-Border Enforcement (IC²BE)

Das europäische Internationale Privat- und Verfahrensrecht hat sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt. Hierzu gehört insbesondere die mehrfach ausgebaute Möglichkeit der grenzüberschreitenden Sicherung und Durchsetzung von Forderungen. Dabei steht in Frage, ob und wie sich die insoweit bestehenden speziellen EU-Verordnungen der sogen. „2. Generation“ (EuVTVO, EuMahnVO, EuGFVO sowie EuKpfVO) im Verhältnis zum „Stammrechtsakt“, der Brüssel Ia-VO, bewähren. Die Europäische Kommission hat deshalb am 27. Juni 2017 ein Konsortium aus dem Luxemburger Max-Planck-Institut und führenden europäischen Universitäten mit einer empirischen Studie zu dieser Frage betraut. Sie soll eine Antwort auf die Frage geben, ob das bestehende europäische Regelwerk eine effektive Forderungsdurchsetzung in grenzüberschreitenden Streitigkeiten gewährleistet oder ob eine kohärentere Regelung der maßgeblichen Probleme nötig ist. Die Federführung des Projekts lag bei der Universität Freiburg (Prof. Dr. Jan von Hein).