Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaftstellt sich vor
Unter der Leitung des Romanisten Wolfgang Kaiser und des Germanisten Frank L. Schäfer forschen zahlreiche Personen an der Albertina über die Rechtsgeschichte. Der Gesichtskreis der rechtshistorischen Forschung in Freiburg umspannt einen Zeitraum von mehr als 2000 Jahren und zugleich die gesamte abendländische Rechtskultur von Beryt bis Bologna und von Skandinavien bis nach Afrika.
Rechtsgeschichtliche Forschung in Freiburg hat eine lange Tradition. Otto Lenels Rekonstruktionen des Edictum perpetuum und der klassischen Juristenschriften wurden zum unentbehrlichen Rüstzeug der Romanistik auf der ganzen Welt und sind es bis heute geblieben. Die Romanisten Fridolin Eisele und Joseph Partsch gehörten ebenso zu den Pionieren ihres Fachs wie die Germanisten Karl von Amira und Ulrich Stutz. Das 1915 erschienene Buch von Franz Beyerle über die Entwicklung des Gerichtsverfahrens im Frühmittelalter ist bis heute nicht überholt und verkörpert damit die lange Haltbarkeitsdauer rechtshistorischer Forschung. Aus der Feder Freiburger Professoren stammen zudem bedeutende Gesamtdarstellungen, die Generationen von Jurastudenten in die Rechtsgeschichte einführten: Claudius Freiherr von Schwerins „Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte“, die Hans Thieme fortgesetzt hat, Franz Wieackers „Privatrechtsgeschichte der Neuzeit“ und schließlich Karl Kroeschells dreibändige „Deutsche Rechtsgeschichte“, haben zahlreiche Leser gefunden – unter Studenten ebenso wie unter Wissenschaftlern, unter Rechtshistorikern aus dem In- und Ausland ebenso wie unter Historikern und Juristen.
Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. wurde im November 2001 von ehemaligen Doktoranden und Assistenten des Instituts für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung ins Leben gerufen, die heute überwiegend als Juristen in der Rechtspraxis tätig sind. Ausschlaggebende Motive für die Gründung des Vereins waren die gemeinsame Überzeugung vom außerordentlichen Wert der Rechtsgeschichte für die Juristenausbildung und die Erkenntnis, dass die Rechtsgeschichte in einem sich ständig wandelnden wissenschaftlichen Umfeld mit Nachdruck gefördert werden muss.
Die Gesellschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, die Ergebnisse rechtshistorischer Forschung über die Grenzen der Wissenschaft hinaus einem breiteren Publikum zu präsentieren. Zugleich möchten wir von den Erfahrungen praktisch tätiger Juristen lernen, um im Wege eines Dialogs zwischen Grundlagenforschung und angewandter Jurisprudenz grundlegende Fragen der Rechtswissenschaft gemeinsam zu diskutiere und somit die Freude an der wissenschaftlichen Diskussion mit Ihnen teilen.
Die Gesellschaft ist auf Freiburg konzentriert, aber nicht beschränkt und möchte auch diejenigen gewinnen, die dem Breisgau inzwischen längst den Rücken kehren mussten oder sich aus der Ferne mit Freiburg befassen. Die Gesellschaft ist gemeinnützig und kann deshalb steuerwirksame Spendenquittungen ausstellen. Auch Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abziehbar.
Ziele und Förderung
Ziele
Gemäß der Satzung ist der Zweck des Vereins, zum einen die Forschung auf allen Gebieten zu unterstützen und zum anderen den Kontakt zwischen der rechtshistorischen Wissenschaft und der juristischen und der allgemeinen Öffentlichkeit zu intensivieren.
Entsprechend dem Ziel, dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis ein Forum zu bieten, stützt sich das Programm der Gesellschaft auf mehreren Säulen:
Gelegenheit zum wissenschaftlichen Austausch bietet die Jahresversammlung der Gesellschaft. Als festen Termin haben wir den Rektorball Mitte Juli jeden Jahres festgelegt, damit sich für die Auswärtigen die Reise nach Freiburg lohnt und genug Zeit für persönliche Gespräche bleibt. Im Rahmen der Jahresversammlung werden laufende oder abgeschlossene Doktorarbeiten vorgestellt. Außerdem findet ein weiterer wissenschaftlicher Vortrag von allgemeinem Interesse statt.
Die gelebte Erfahrung von Juristen in verantwortungsvollen Positionen wollen wir einem größeren Publikum zugänglich machen und zugleich das Augenmerk auf die Rechtsgeschichte lenken: Während des Wintersemesters soll ein Vortrag zum Thema „erlebte Rechtsgeschichte“ stattfinden, der den Freiburger Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaft einen Einblick in die Berufswelt gibt, auf die sie sich vorbereiten.
Zusätzlich wollen wir in Zukunft in jedem Semester einer Forscherin bzw. einem Forscher aus der Geschichtswissenschaft oder der Rechtsgeschichtswissenschaft die Möglichkeit geben, ihre Forschungsergebnisse zu präsentieren.
Förderung
Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft die direkte Förderung einzelner Forschungsvorhaben zum Ziel gesetzt, wobei die Förderung des rechtsgeschichtlichen Nachwuchses im Zentrum steht. Sie vergibt für hervorragende Dissertationen den mit 1.500 EUR dotierten Ulrich-Zasius-Preis und für hervorragende Habilitationsschriften den mit jeweils 3.000 EUR dotierten Otto-Lenel-Preis und den Erika-Sinauer-Preis.
Ferner vergibt die Gesellschaft Stipendien und Zuschüsse für Auslagen. Anträge müssen von einem Mitglied der Gesellschaft gestellt werden und sollen verdeutlichen, welche anderen Förderungsmöglichkeiten ausgelotet wurden und welchen Eigenanteil die Antragstellerin oder der Antragsteller zu übernehmen gedenkt. Über Anträge, die bis 31. März eingehen, wird im darauffolgenden Juni, über solche, die bis 31. Oktober eingehen, im folgenden Januar entschieden. Anträge sind zu richten an:
Rechtshistorische Gesellschaft
c/o Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung
Germanistische Abteilung
Kollegiengebäude II
Albert-Ludwigs-Universität
79085 Freiburg
Vorstand/Adresse/Satzung
Vorstand
Vorsitzender: Prof. Dr. Frank L. Schäfer
Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Wolfgang Kaiser
Schatzmeister: Dr. Andreas Schilling
Weitere Vorstandsmitglieder: Richterin am BGH Praxedis Möhring, Rechtsanwalt Dr. Sven Ufe Tjarks
Weitere Funktionen: Marlene Kottmann (Kassenprüferin), Rechtsanwalt Dr. Sven Ufe Tjarks (Schriftführer)
Adresse
Vorstand des Vereins
„Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V.“
c/o Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung
Germanistische Abteilung
Hebelstr. 10
79085 Freiburg
Veranstaltungen
Jahr 2025
Januarvortrag:
- RA Dr. Tillmann Krach, Mainz, Eine kurze Geschichte der deutschen Anwaltschaft von ihrer Entstehung bis 1945
Jahr 2024
Novembervortrag:
- Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Lettland Prof. Dr. Sanita Osipova, Präsidentin des Verfassungsgerichts der Republik Lettland a.D., Grundlegende Veränderungen im Familienrecht in der Republik Lettland 1918-1940
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. iur. utr. Norbert Gross, Docteur en Droit (Univ. Grenoble), RA beim Bundesgerichtshof i. R., Karlsruhe, Was blieb von Kaisers Recht in Elsass-Lothringen? (publiziert bei: Rechtshistorisches Museum Karlsruhe: Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe, Heft 40, Gesellschaft für Kulturhistorische Dokumentation, Karlsruhe 2022, 100 S.).
Vorgestellte Arbeit:
- Julia Gutbrecht, Die Entstehung, Erhaltung und Einflussnahme des Begriffs der „schädlichen Neigungen“ im deutchen Jugendstrafrecht.
Januarvortrag:
- Dr. Detlev Fischer, Richter am BGH a.D., Karlsruhe – Residenz des Rechts (publiziert als: „Karlsruhe – Residenz des Rechts, in: Journal on European History of Law 2024, S. 1-24).
Jahr 2023
Novembervortrag:
- Prof. Dr. Thomas Finkenauer, M.A. (Tübingen), D. 41, 1, 44: Das Schwein im Wolfsmaul (publiziert in: U. Falk/M. Luminati/M. Schmoeckel (Hrsg.), Fälle zur Rechtsgeschichte, Beck, München 2007, S. 45-61).
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Dr. Lorena Atzeri (Mailand), „Law in action“ in Byzanz: Einige Beispiele aus der Peira von Eustathios Rhomaios.
Vorgestellte Arbeit:
- Justus Csef, Der favor dotis als ius singulare.
Januarvortrag:
- RA Prof. Dr. Gernot Schmitt-Gaedke, lexTM Rechtsanwälte (Frankfurt a.M.), Sidesteps sind die schönsten Tanzschritte – meine Dissertation zur mittelalterlichen Rechtsgeschichte und die Arbeit als Wirtschaftsanwalt.
Jahr 2022
Novembervortrag:
- Prof. Dr. Jan Dirk Harke (Jena), Sinn und Unsinn des Abstraktionsprinzips – rechtshistorisch gesehen.
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Sebastian Lohsse (Münster), Die condictio ob causam finitam.
Vorgestellte Arbeit:
- Herr Lucas Flach, Gesetzliche Sittlichkeitskonzepte für Beziehungen im Wandel um 1968.
80. Geburtstag:
- Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft gratuliert Frau Professorin Dr. Karin Nehlsen-von Stryk zu ihrem 80. Geburtstag am 13. Mai 2022. Nach einer Professur an der Universität Köln leitete Frau Nehlsen-von Stryk von 1996 bis 2007 die Germanistische Abteilung unseres Instituts.
Januarvortrag:
- RA Dr. Patrick Heinemann, Kanzlei Bender Harrer Krevet (Freiburg), Herero und Nama: Rechtliche Aufarbeitung eines Völkermords (Publikation: Heinemann, Die deutschen Genozide an den Herero und Nama: Grenzen der rechtlichen Aufarbeitung, in: Der Staat 55 (2016), S. 461-487).
Jahr 2021
Novembervortrag:
- Prof. Dr. Cristian Hattenhauer (Heidelberg), Von Walen, Grönländischem Recht und ‚Moby-Dick´“ (publiziert: „Das ist Grönländisches Recht, und ein sehr Natürliches!, in: Festschrift Herbert Kronke zum 70. Geburtstag, 2020, S. 881-891; 881-891; Fast-Fish and Loose-Fish: die Konkurrenz um den Wal in Melvilles „Moby Dick“, in: Festschrift für Klaus-Peter Schroeder zum 70. Geburtstag, 2017, S. 183-207).
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Annette Weinke (Jena), Das humanitäre Völkerrecht und europäisch-jüdische Emigrantenjuristen im ´langen´ zwanzigsten Jahrhundert (publiziert als: “Something completely different”. Jews and Twentieth-Century International Humanitarian Law (Introduction), in: Annette Weinke/ Leora Bilsky (Hrsg.): Jewish-European Émigré Lawyers. Twentieth Century International Humanitarian Law as Idea and Profession, Wallstein, Göttingen 2021, S. 9-32).
Vorgestellte Arbeit:
- Frau Solveig Röhrich über ihr Dissertationsprojekt Kollusion im Ingenuitätsprozess – Welche Wirkung entfaltet ihre Aufdeckung?
Januarvortrag:
- Wurde wegen der Pandemie abgesagt.
Jahr 2020
Jahresversammlung und Novembervortrag:
- Wurde wegen der Pandemie abgesagt.
Januarvortrag:
- RAin Dr. Gianna Burret, Kanzlei Bender Harrer Krevet (Freiburg): Zollrecht – zwischen Binnenmarkt und Globalisierung.
Jahr 2019
Herr Professor Dr. Dr. h.c. Karl Kroeschell wurde zum Ehrenmitglied der Freiburger Rechtshistorischen Gesellschaft ernannt.
Novembervortrag:
- Prof. Dr. Peter Oestmann (Münster), Deutschlands gelehrter Gerichtshof. Aus der Praxis des Oberappellationsgerichts Lübeck (publiziert als: Zur Gerichtspraxis im 19. Jahrhundert: Ein Schmuggeleiprozess am Oberappellationsgericht Lübeck, 2 Teile, Böhlau, Wien u.a. 2019, 1070 S.)
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Frank Kolb (Tübingen), Herrschaft und lokale Autonomie in Lykien: von der Dynasten- bis in die Kaiserzeit
Vorgestellte Arbeit:
- Frau Marlene Kottmann über ihr Dissertationsprojekt Die Rastatter Prozesse
Januarvortrag:
- Dr. Bettina Bubach (Richterin am BAG): Arbeitnehmerbegriff: Von den Anfängen bis Arbeit 4.0
Jahr 2018
Novembervortrag:
- Prof. Dr. Saskia Lettmaier, B.A. (Oxford), LL.M., S.J.D. (Harvard) (Kiel): Ein Rätsel der vergleichenden Rechtsgeschichte (publiziert:A tale of two countries: divorce in England and Prussia, 1670-1794, in: The American journal of comparative law 69 (2021) 1-43; Eherechtsreformen des 18. Jahrhunderts: ein preußisch-englischer Vergleich, in: ZNR 39 (2017), S. 52-76.
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp (Köln): Die Historische Rechtsschule (publiziert: Die Historische Rechtsschule (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte, Bd. 310), Vittorio Klostermann, Frankfurt a.M. 2018, 396 S.)
Vorgestellte Arbeit:
- Ferdinand-David Antl: Die Entstehung des schweizerischen Obligationenrechts von 1881/83 (Ferdinand-David Kempf, geb. Antl, Die Entstehung des Obligationenrechts von 1881/83, Diss. Freiburg 2024).
Maivortrag:
- PD Dr. Daniel Damler (Frankfurt a.M.): Konstitutionelle Himmelsmechanik. Die „Balance der Gewalten“ und das physikalische Weltbild der Aufklärung (dazu ders., Rechtsästhetik: sinnliche Analogien im juristischen Denken, 2016)
Januarvortrag:
- RA Dr. Christoph F. Wetzler, Partner HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK (Frankfurt a.M.): Rechtsvereinheitlichung und Übernahme fremden Rechts – der Beitrag der (anwaltlichen) Praxis
Glückwunsch
Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft gratuliert Herrn Professor Dr. Dr. h.c. Karl Kroeschell zu seinem 90. Geburtstag am 14. November 2017.
Karl Kroeschell lehrte nach zahlreichen Rufen und einer Professur in Göttingen von 1975 bis 1995 an der Universität Freiburg. Mit seiner dreibändigen „Deutschen Rechtsgeschichte“ hat er die juristische Germanistik nach 1968 wie kein zweiter Rechtshistoriker geprägt. Die Ehrendoktorwürde der Universität Osaka und die Ehrenmitgliedschaft der Japanischen Akademie der Wissenschaften bezeugen neben zahlreichen anderen Auszeichnungen sein internationales Renommee.
Zur Vertiefung: Karin Nehlsen-von Stryk, Der emeritierte Juraprofessor Karl Kroeschell feiert heute seinen 90. Geburtstag, Badische Zeitung v. 14.11.2017.
Mit besten Grüßen
Frank Schäfer (Vorsitzender)
Jahr 2017
Novembervortrag:
- Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Rückert (Frankfurt a.M.): Kaiserreich, BGB, Zivilrecht – eine fatale unsoziale Erbschaft?
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Alexander Demandt (Berlin): „Prinzipien und Pragmatik bei Marc Aurel“.
Januarvortrag:
- Dr. Nicole Holzheu (Eschborn): „Aufgaben und Tätigkeiten eines Juristen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Schwerpunkt Energierecht)“
Jahr 2016
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Frank L. Schäfer (Freiburg): „Das goldene Zeitalter“ (Rechtsgeschichte Westindiens um 1700 mit einem Schwerpunkt auf Barbados am Beispiel der Sklaverei und Piraterie)
Vorgestellte Arbeiten:
- Eva-Maria Kuhn: „Zum kirchlichen Rechtgang in der Spätantike“
- Christoph Wohlstein: „Der Zeitgeist von 1968 und das deutsche Privatrecht“
Jahr 2015
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Hermann Nehlsen (München): „Agnes Bernauer“
Vorgestellte Arbeit:
- Carsten Groth: „Wilhelm Ebel und die Hanse“ (Ausschnitt aus: Hanse und Recht: Eine Forschungsgeschichte (FRA N.F. Bd. 74), Duncker&Humblot, Berlin 2016, 336 S.)
Jahr 2014
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Tassilo Schmitt (Bremen): „Überlegungen zum Mord an Hypatia“
Vorstellte Arbeit:
- Dr. Andreas Schilling: „Nemo prudens punit quia peccatum est sed ne peccetur“ (publiziert als: Nemo prudens punit quia peccatum est sed ne peccetur: Strafen und Strafzwecke im römischen Strafrecht, in: Zeitschrift für Altorientalische und Biblische Rechtsgeschichte Bd. 21 (2015), S. 159-175
Jahr 2013
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Anja Amend-Traut (Würzburg): „Geld regiert … Frühneuzeitliche Geldpolitik im Lichte zeitgenössischer Rechtsprechung“ (publiziert in: Ignacio Czeguhn (Hg.), Recht im Wandel – Wandel des Rechts, FS Jürgen Weitzel zum 70. Geburtstag, Böhlau, Köln 2014, S. 367-408)
Jahr 2012
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Susanne Lepsius (München): „Hermann Kantorowicz und Gustav Radbruch in den Jahren 1904 bis 1908“ (publiziert als: Richterleitbilder im 20. Jahrhundert. Hermann Kantorowicz, Gustav Radbruch und der „Kampf um die Rechtswissenschaft“, in: Juristische Studiengesellschaft, Band 2018, 2019, S. 147-176)
Vorgestellte Arbeiten:
- Gesine Güldemund: „Das Familien- und Erbrecht des Sachsenspiegels und seine Bearbeitung in der Buch’schen Glosse“ (publiziert als: Das Erbrecht der Buch’schen Glosse (Forchungen zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 35), Böhlau, Wien u.a. 2021, 693 S.)
- Dr. Andreas Schilling: „Ergänzende Testamentsauslegung im römischen, deutschen und englischen Recht“ (publiziert als: Coniectura Voluntatis, Ergänzende Testamentsauslegung and Construction by Necessary Implication: A Historical Comparison of Roman, German and English Law, in: ZEuP 2014, S. 313-336)
Jahr 2011
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Jürgen von Ungern-Sternberg (Basel): „Europäische Kapitulationsurkunden: Genese und Rechtsinhalt“ (publiziert in: Karsten Brüggemann u.a. (Hg.), Die baltischen Kapitulationen von 1710: Kontext – Wirkungen – Interpretationen (Quellen und Studien zur baltischen Geschichte, Bd. 23), Böhlau, Köln 2014, S. 17-42
Vorgestellte Arbeiten:
- Stylianos Chronopoulos: „Armut und Reichtum in der athenischen Gerichtsrhetorik und in der Alten Komödie“
- Maike Huneke: „Iurisprudentia romano-germanica. Die Glosse zum Sachsenspiegel-Lehnrecht und die Anfänge gelehrter Wissenschaft vom deutschen Recht“ (publiziert als: Iurisprudentia romano-saxonica: die Glosse zum Sachsenspiegel-Lehnrecht und die Anfänge deutscher Rechtswissenschaft (MGH Schriften, Bd. 68), Harrasowitz, Wiesbaden 2014, 817 S.
Jahr 2010
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Nehlsen-von Stryk (Freiburg): “ Der Ältere teilt, der Jüngere wählt. Ein altes Rechtssprichwort in den Händen gelehrter Juristen“ (publiziert in: FS Detlef Liebs zum 75. Geburtstag (FRA N.F. Bd. 63), Duncker&Humblot, Berlin 2011, S. 469-488)
Vorgestellte Arbeiten:
- Peter Mezger: „Fiscus und advocatus fisci in der hohen Kaiserzeit“
- Nicolas Gillen: „Geistliche Gerichtsbarkeit in Venedig im 15. und 16. Jahrhundert“ (publiziert als: „Nur Gott vor Augen“: Die Strafgerichtsbarkeit des Patriarchen von Venedig (1451–1545) (Konflikt, Verbrechen und Sanktion in der Gesellschaft Alteuropas. Fallstudien, Bd. 11), Vadenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014, 211 S.)
Jahr 2009
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Detlef Liebs (Freiburg): „Die Strafbarkeit Herrmanns des Cheruskers des Siegers der Varusschlacht 9. n. Chr.“
Vorgestellte Arbeiten:
- Andreas Schilling: „Die Strafzumessung im außerordentlichen Prozess der römischen Kaiserzeit“ (publiziert als: Poena extraordinaria: Zur Strafzumessung in der frühen Kaiserzeit (FRA, N.F. Bd. 61), Duncker&Humblot, Berlin 2010, 366 S.)
- Martin Kiefer: „Dr. Sebastian Derrer: Ein Freiburger Rechtsgelehrter der frühen Neuzeit und sein Werk“ (publiziert als: Sebastian Derrer: Ein Freiburger Rechtsgelehrter der frühen Neuzeit und sein Werk: Zugleich ein Beitrag zur Epoche der humanistischen Jurisprudenz (FRA, N.F. Bd. 59), Duncker&Humblot, Berlin 2010, 354 S.)
Jahr 2008
Hauptvortrag auf der Jahresversammlung:
- Dr. Andreas Deutsch (Heidelberg): „Medizinischer Sachverstand vor Gericht zur Zeit der Rezeption“
Vorgestellte Arbeiten:
- Miriam Dietz: „Der Freiheitsprozess im römischen Recht“
- Gianna Burret: „Der Inquisitionsprozess im Laienspiegel“ (publiziert als: Der Inquisitionsprozess im Laienspiegel des Ulrich Tengler: Rezeption des gelehrten Rechts in der städtischen Rechtspraxis (Forschungen zur Deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 27), Böhlau, Köln 2010, 375 S.)
Jahr 2007
Vorgestellte Arbeit:
- Dennis Keil: „Sprechen wir hiruff nach bergrechte vor recht –Der Freiberger Rat und das sächsische Bergrecht im Spätmittelalter“
Veranstaltung im Rahmen des Universitätsjubiläums und des Alumniprogramms:
Symposium: Universität und Kirche in Nationalsozialismus und Nachkriegszeit
- Prof. Dr. Walter Perron (Freiburg), Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Begrüßung
- Prof. Dr. Karin Nehlsen-von Stryk (Freiburg) und Prof. Dr. Jörg Winter (Freiburg): Grußworte und Einführung
Vorträge:
- Prof. Dr. Dr.h.c. Alexander Hollerbach (Freiburg): Erik Wolfs Wirken für Kirche und Recht (publiziert in: Jahrbuch für die badische Kirchen- und Religionsgeschichte, Bd. 2 (2008), S. 47-67)
- PD Dr.phil. Claudia Lepp (München): Konservativ-christlicher Widerstand: Das Beispiel Gerhard Ritter (publiziert in: Jahrbuch für die badische Kirchen- und Religionsgeschichte, Bd. 2 (2008), S. 69-90)
Jahr 2006
Hauptvorträge auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Karl Kroeschell (Freiburg): „Gedenkansprache zum 100. Geburtstag von Hans Thieme“
- Prof. Dr. Wolfgang Kaiser (Freiburg): „Anmaßung des athenischen Bürgerrechts durch eine Prostituierte: Zu einem berühmten Rechtsfall aus dem 4. Jhd. v. Chr.“
Vorgestellte Arbeiten:
- Philipp Schmieder : „Die Gesamtschuld als Organisationsersatz: Der Klerus als Geschäftspartner in P. Tjäder 34“ (publiziert als: Duo rei: Gesamtobligationen im römischen Recht (FRA N.F. Bd. 56), Duncker&Humblot, Berlin 2007, 420 S.)
- Sven Ufe Tjarks: „Das ‚Venezianische‘ Stadtrecht Paduas von 1420“ (publiziert als: Das „Venezianische“ Stadtrecht Paduas von 1420: zugleich eine Untersuchung zum statuaren Zivilprozess im 15. Jahrhundert (Studi. Schriftenreihe des Deutschen Studienzentrums in Venedig, N.F. Bd. 7), Akademie Verl., Berlin 2013, 497 S.)
Semestervortrag:
- Vors. Richter am BFH Dr. Claus Peter Müller-Eiselt: „Funktion und Arbeitsweise des Bundesfinanzhofs“
Jahr 2005
Vortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Albrecht Cordes (Frankfurt a.M.): „Kapital, Arbeit, Risiko, Gewinn: Aufgabenteilung in einer Lübecker Handelsgesellschaft des 16. Jahrhunderts“ (publiziert in: FS Antjekathrin Graßmann zum 65. Geburtstag, Schmidt-Römhild, Lübeck 2005, S. 517-534)
Vorgestellte Arbeiten:
- Eva-Maria Kuhn: „Rechtspraxis bei Augustinus“
- Julia Schweitzer: „Die Rechtsstellung der Schiffsleute. Ein Vergleich zwischen den Rôles d´Oléron und dem Llibre del Consulat de Mar“ (publiziert als: Schiffer und Schiffsmann in den Rôles d’Oléron und im Llibre del Consolat de Mar: ein Vergleich zweier mittelalterlicher Seerechtsquellen (Rechtshistorische Reihe, Bd. 331), Peter Lang, Frankfurt a.M. u.a. 2007, 218 S.)
Semestervortrag:
- Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ernst-Wolfgang Böckenförde (Freiburg): „Marsilius von Padua – Denker zwischen den Zeiten?“ (publiziert als: Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie : Antike und Mittelalter, UTB, 2. Aufl. 2006, S. 320-338)
Jahr 2004
Vortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Detlef Liebs (Freiburg): „Römischrechtliche Glut aus dem 8. Jh. für ein Bischofsgericht in Burgund“ (publiziert als: Römischrechtliche Glut für ein Bischofsgericht in Burgund. Die Epitome Parisina der Lex Romana Visigothorum, in: Atti dell’Accademia Romanistica Costantiniana: XVI Convegno Internazionale in Onore di Manuel J. García Garrid, 12.-14. Juni 2003, Edizioni Scientifiche Italiane, Neapel 2007, S. 63-83)
Vorgestellte Arbeiten auf der Jahreshauptversammlung:
- Gernot Schmitt: „Lex und Usus. Die pisanische Doppelkodifikation des 12. Jh.“ (publiziert als: Gernot Schmitt-Gaedke, Die Constituta legis et usus von Pisa (1160): Gesetzbuch im Kosmos hochmittelalterlicher Rechtsgelehrtheit, Weißensee, Berlin 2009, 320 S.)
- Alexander Nogrady: „Römisches Strafrecht bei Ulpian“ (publiziert als: Römisches Strafrecht nach Ulpian: Buch 7 bis De officio proconsulis (FRA N.F. Bd. 52), Duncker&Humblot, Berlin 2006, 351 S.)
Semestervortrag:
- Wilhelm Güde (Freiburg): „Bundesanwalt Max Güde im Spannungsfeld des politischen Strafrechts der 50er Jahre“ (dazu: Wilhelm Güde, Max Güde (1902-1984): Zugleich ein kleiner Beitrag zur Geschichte der Bundesanwaltschaft in den Fünfziger Jahren, in: FS Pannier, Carl Heymanns, Köln 2010, S. 63-73)
Jahr 2003
Vortrag auf der Jahresversammlung:
- Prof. Dr. Karl Kroeschell (Freiburg): „Gewalt oder Recht? Konflikte und ihre Lösungen im mittelalterlichen Sachsen“
Vorgestellte Arbeiten auf der Jahresversammlung:
- Bettina Bubach: „Studenten vor dem Universitätsgericht“ (publiziert als: Richten, Strafen und Vertragen: Rechtspflege der Universität Freiburg im 16. Jahrhundert (FRA N.F. Bd. 47), Duncker&Humblot, Berlin 2005, 443 S.)
- Bettina Hecht: „Die Berichte des römischen Stadtpräfekten Symmachus an den Kaiser über schwierige und heikle Rechtsfälle (384/85 n.Chr.)“ (publiziert als: Störungen der Rechtslage in den Relationen des Symmachus: Verwaltung und Rechtsprechung in Rom 384/385 n.Chr. (FRA N.F. Bd. 50), Duncker&Humblot, Berlin 2006, 659 S.)
Semestervortrag:
- Lord Rodger of Earlsferry (United Kingdom), Lord of Appeal in Ordinary am House of Lords
Mitgliedschaft
Die Freiburger rechtshistorische Gesellschaft e.V. ist im Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt Freiburg-Stadt als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerlich abzugsfähig.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 35 Euro, bei Erteilung einer Einzugsermächtigung 30 Euro. Falls Sie Mitglied werden möchten, senden Sie bitte eine schriftliche Beitrittserklärung an folgende Adresse:
Vorstand des Vereins
„Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V.“
c/o Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung
Germanistische Abteilung
Hebelstr. 10
79085 Freiburg
Beitrittserklärung (PDF)
Selbstverständlich freuen wir uns auch über jede einmalige Zuwendung auf unser Konto bei der Volksbank Freiburg (Kontodaten auf Anfrage). Nach Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrags bzw. Ihrer einmaligen Spende erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
Datenschutz
Präambel
Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten. Sie bekennt sich zum Datenschutz nach Maßgabe der DSGVO und anderer gesetzlicher Bestimmungen. Im Sinne größtmöglicher Transparenz weist der Verein im Folgenden auf die Grundzüge seiner Datenerhebung, -nutzung und -verarbeitung sowie auf die Rechte der Betroffenen hin.
§ 1 Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Die Freiburger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Vereinsmitglieder und anderer Betroffener gem. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
a) zur Verfolgung des Vereinsziels im Sinne des § 2 der Vereinssatzung, d.h. zur Förderung der Forschung auf allen Gebieten der Rechtsgeschichte
b) zur Vereinsverwaltung und Mitgliederbetreuung, insbesondere zu Einladungs- und Informationszwecken sowie zur Einziehung der Mitgliedsbeiträge
c) zur Erfüllung von Verträgen, die mit von der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Betroffenen geschlossen wurden.
§ 2 Umfang der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Folgende Daten werden zur Verfolgung des Vereinsziels sowie zur Vereinsverwaltung und Mitgliederbetreuung vom Verein erhoben, verarbeitet und genutzt:
Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Beruf und Titel sowie Kontodaten.
§ 3 Datenzugriff
(1) Kontodaten werden, soweit ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt wird, zur Abrechnung von Beiträgen, Zuwendungen und Gebühren gespeichert und an die Volksbank Freiburg weitergeleitet.
(2) Im Übrigen sind die personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder und anderer Betroffener nur vom Vorstand und von Personen, die vom Vorstand mit Vereinstätigkeiten betraut werden, einsehbar.
§ 4 Verantwortliche für den Datenschutz
(1) Für den Datenschutz ist der Vorstand verantwortlich.
(2) Der Verein muss gem. Art. 37 DSGVO keinen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Wahrung der datenschutzrechtlichen Interessen der Betroffenen obliegt stattdessen dem Vorstand.
§ 5 Dauer der Speicherung, Löschungskriterien
(1) Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Erreichung der in § 1 genannten Zwecke erforderlich ist. Mit dem Austritt oder Ausschluss aus dem Verein, bei Auflösung des Vereins und nach Ablauf gesetzlicher Speicherfristen werden die entsprechenden personenbezogenen Daten gelöscht.
(2) Abs. 1 S. 2 gilt nicht für personenbezogene Daten von Mitgliedern oder anderen Betroffenen, solange
a) finanzielle Forderungen des Vereins gegen das Mitglied oder den anderen Betroffenen/die andere Betroffene bestehen (Art. 6 Abs. lit. f) DSGVO)
b) der Verein die Daten zur Erfüllung seiner rechtlichen Pflichten benötigt (Art. 6 Abs. 1 lit c) DSGVO).
§ 6 Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website
Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und Ähnliches. Diese Informationen sind technisch notwendig, um von Ihnen angeforderte Inhalte von Webseiten korrekt auszuliefern und fallen bei Nutzung des Internets zwingend an. Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website, Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website, Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie zu weiteren administrativen Zwecken.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert auf unserem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) aus den vorgenannten Zwecken. Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Empfänger der Daten sind nur die verantwortliche Stelle und ggf. Auftragsverarbeiter, die wir sorgfältig auswählen und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichten.
Anonyme Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.
§ 7 Rechte der Betroffenen
Die von der Datenverarbeitung Betroffenen haben folgende Rechte, die gegenüber dem Vorstand geltend zu machen sind:
1. Recht auf unentgeltliche Auskunft
Der/die Betroffene hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die ihn/sie betreffenden personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung, Art. 15 Abs. 1 DSGVO.
2. Recht auf Berichtigung und Ergänzung unrichtiger bzw. unvollständiger personenbezogener Daten
Der/die Betroffene hat ein Recht auf unverzügliche Berichtigung der ihn/sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der/die Betroffene das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen, Art. 16 Abs. 1 DSGVO.
3. Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten
Der/die Betroffene hat ein Recht auf Löschung der ihn/sie betreffenden personenbezogenen Daten, sofern sie zu den Zwecken, zu denen sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig war, Art. 17 Abs. 1 DSGVO.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Der/die Betroffene hat ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn die Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO vorliegen.
5. Recht auf Datenübertragbarkeit
Der/die Betroffene hat ein Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO vorliegen.
6. Beschwerderecht
Dem/der Betroffenen steht darüber hinaus ein Beschwerderecht nach § 9 zu.
§ 8 Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzbestimmungen anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen oder um Änderungen unserer Leistungen in den Datenschutzbestimmungen umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gelten dann die neuen Datenschutzbestimmungen.
§ 9 Beschwerderecht und zuständige Aufsichtsbehörde
Gem. Art. 77 Abs. 1 DSGVO hat jeder/jede Betroffene ein Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn er/sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn/sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die zuständige Aufsichtsbehörde des Vereins ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg
Königsstraße 10a
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41 –
Fax.: 0711/61 55 41 – 15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Internet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de