Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Teilnahme

Einblick in die Teilnahme am „Jessup“

Der Trailer zur Dokumentation über das Jessup-Team der LMU „Die Kunst der Widerrede“ gibt einen guten Überblick darüber, was einen bei einer Teilnahme am Jessup Moot Court erwartet.

Anforderungen

Voraussetzung für eine Teilnahme sind neben Interesse an Völkerrecht auch gute Kenntnisse der englischen Sprache. Der Jessup ist der weltweit größte und älteste Moot Court und damit auch einer der anspruchsvollsten. Die Erstellung der Schriftsätze und die Vorbereitung auf den Wettbewerb sind zeitintensiv und erfordern persönliches Engagement. Die Studierenden müssen ihren Schwerpunkt  im Semester des Moot Courts (September bis Februar) vorwiegend auf den Wettbewerb verlagern.

Realistisch ist, dass man noch einen großen oder zwei kleine universitäre Scheine oder eine vorlesungsbegleitende Schwerpunktklausur nebenher absolvieren kann.

Vorteile

  • Juristische Fähigkeiten und intensive Betreuung: Die Studierenden setzen sich unter intensiver Betreuung durch den Lehrstuhl mit aktuellen juristischen Problemen auseinander, die noch weitgehend ungeklärt sind. Dadurch üben sie sich im eigenständigen juristischen Argumentieren, was im Examen von kaum zu überschätzendem Nutzen ist.
  • Völkerrecht und Schwerpunkt: Beim Jessup haben die Studierenden Gelegenheit, sich ein halbes Jahr lang intensiv mit spannenden und anspruchsvollen Fragen des Völkerrechts zu beschäftigen. Dabei wird ein Großteil des für den völkerrechtlichen Schwerpunktbereich erforderlichen Wissens abgedeckt.
  • Überzeugungskraft: Damit Plädoyer und Schriftsatz möglichst
    überzeugend werden, lernen die Studierenden, wie man Argumente auswählt,
    strukturiert und sprachlich optimal präsentiert.
  • Praktika: International tätige Kanzleien schätzen und fördern die Teilnahme am Jessup. Als völkerrechtlicher Moot Court qualifiziert der Jessup darüber hinaus in besonderem Maße auch für Praktika und Stationen beim Auswärtigen Amt oder bei Internationalen Organisationen.
  • Rhetoriktraining: Die mündlichen Verhandlungen und die Vorbereitung hierauf stärken Auftreten, Rhetorik, Schlagfertigkeit,
    Spontaneität und Argumentationsfähigkeit. Eine bessere Vorbereitung auf mündliche Prüfungen, Bewerbungsgespräche und Gerichtsverhandlungen in Referendariat und Beruf gibt es nicht.
  • Englisch und Sprachschein: Da der Jessup auf Englisch stattfindet, kann man nicht nur sein Fachenglisch verbessern, sondern auch eine Sprachqualifikation i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO erwerben. 
  • Freischuss und Schlüsselqualifikation: Die Teilnahme kann als
    Freisemester für den Freischuss anerkannt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 5
    JAPrO). Auch die Anerkennung als Schlüsselqualifikation i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO ist möglich.
  • Teamarbeit und Spaß: Die Vorbereitung ist anstrengend, doch
    wächst man als Team zusammen und erlebt gemeinsam viele unvergessliche Momente. Nicht zuletzt deshalb ist der Jessup eine abwechslungsreiche und einzigartige Erfahrung, die auch viel Spaß macht.

Zeitplan

  • Nach Auswahl des Teams und vor Beginn des Wettbewerbs wird das Team in einem Crashkurs zum Völkerrecht auf die inhaltlichen Themen vorbereitet.
  • Der Sachverhalt wird im September 2025 veröffentlicht.
  • In der Zeit von September 2025 bis Januar 2026 arbeiten die Teams die Schriftsätze aus.
  • Voraussichtlich im Februar/März 2026 findet in Deutschland die nationale Vorausscheidung (gehostet von der Universität Trier) statt. Daran nehmen jährlich etwa 20 deutsche Universitäten teil. Die zwei oder drei besten Teams …
  • … qualifizieren sich für die Internationale Ausscheidung, die jährlich im April in Washington D.C. stattfindet. Dort treffen sie auf die siegreichen Teams aus aller Welt und müssen sich dem internationalen Vergleich stellen. Im Finale treffen die beiden besten Teams aufeinander und müssen sich vor besonders bedeutenden Völkerrechtlern, teilweise sogar „echten“ Richter*innen des Internationalen Gerichtshofs aus Den Haag, beweisen.

Integration ins Studium: Freisemester für Jessup Moot Court

Nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 JAPrO wird die Teilnahme an Moot Courts unter bestimmten Voraussetzungen als Freisemester für die Berechnung der Mindestsemester beim „Freischuss“ anerkannt: Diese Regelung gilt nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • „…es muss sich um eine von einem Hochschullehrer betreuten internationalen, fremdsprachigen Verfahrenssimulation, handeln die von einer Hochschule oder einer sonstigen vergleichbaren Organisation durchgeführt wird, wenn die Teilnahme den Kandidaten zeitlich so in Anspruch genommen hat, dass er seinem Studium nicht mehr in angemessenem Umfang nachkommen konnte; über die Art des Wettbewerbs und die hierfür von dem Kandidaten aufgewendete Zeit ist ein von der Universität ausgestellter Nachweis beizubringen.“

Zu diesen Moot Courts zählen nach der bisherigen Verständigung zwischen den Universitäten und den Prüfungsämtern in jedem Fall der Philip C. Jessup International Law Moot Court und der Willem C. Vis Arbitration Moot Court.

Nach dem derzeitigen Stand der Auslegung von § 22 Abs. 2 Nr. 5 JAPrO soll es zudem unbegrenzt möglich sein, neben dem Moot Court noch Klausuren zu schreiben und Scheine zu erwerben. Anders als bei der bislang geltenden Möglichkeit der Beurlaubung besteht kein Verbot, Prüfungsleistungen zu absolvieren, so lange seitens der Universität bescheinigt wird, dass der Moot Court die Durchführung des Studiums in angemessenem Umfang beeinträchtigt.

Insgesamt können Sie bis zu vier Freisemester anrechnen lassen – wenn Sie am „Jessup“ teilnehmen und davor bzw. danach einen Auslandsaufenthalt absolvieren, verlieren Sie also keine Studienzeit für die Examensvorbereitung.

Überzeugt?

Zu den Voraussetzungen der Bewerbung geht’s hier: