Geschichte des Lehrstuhls

1947 wurde Ernst von Caemmerer auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Handelsrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht berufen. Sein Vorgänger war Hans Großmann-Doerth, der von 1933 bis 1944 einen Lehrstuhl für Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht innegehabt hatte.
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Hans Großman-Doerth (1894 – 1944)
von Caemmerer hatte Rechtswissenschaften in Berlin und München studiert, unter anderem bei Martin Wolff. Nach dem Studium war er unter Ernst Rabel am damaligen Kaiser-Wilhelm-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht (dem heutigen Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht) tätig gewesen und hatte sich 1947 bei Walter Hallstein in Frankfurt habilitiert.
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Ernst von Cammerer (1908 – 1985)


Gemeinsam mit seinem Kollegen Wolfram Müller-Freienfels (1916 – 2007) gründete Ernst von Caemmerer 1963/1964 das Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht und war bis zu seiner Emeritierung 1976 Direktor der Abteilung 1. 1977 übernahm sein Schüler Peter Schlechtriem den Lehrstuhl und leitete die Abteilung 1 des Instituts bis zu seiner Emeritierung 1995. Nachdem er sich 1970 bei von Caemmerer habilitiert hatte, hatte er zunächst in Heidelberg gelehrt
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Peter Schlechtriem (1933 – 2007)
Von 1995 bis zu seiner Emeritierung 2012 hatte Günter Hager den Lehrstuhl und die Institutsleitung inne. Auch er hatte sich 1978 bei Ernst von Caemmerer habilitiert und zunächst an den Universitäten Köln, Marburg und Jena gelehrt.
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Günter Hager (1943 – 2017)


2012 übernahm Sonja Meier (*1964) den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Nebengebiete, Ausländisches und Europäisches Privatrecht und wurde die erste Direktorin des Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht. Sie wechselte 2022 an die Universität Köln, um dort die Leitung des Instituts für Historische Rechtsvergleichung zu übernehmen. 2023 wurde Kristin Boosfeld ihre Nachfolgerin.
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Sonja Meier (*1964)