Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Anerkennung von Leistungen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit im Ausland erbrachte Leistungen in Freiburg für das Hauptstudium oder für das Schwerpunktbereichsstudium anerkennen zu lassen. Beachten Sie jedoch bitte, dass das Landesjustizprüfungsamt nunmehr bei den Leistungen, die für die Anmeldung zur Ersten juristischen Prüfung notwendig sind, nur noch eine aus dem Ausland anerkannte Leistung akzeptiert.

Anerkennung auswärtiger Leistungen für das Pflichtfachstudium

Anerkennung auswärtiger Leistungen für den Schwerpunktbereich

Anträge und Hinweise

Inland

Ausland

Für die Prüfungsbestätigung der anzuerkennenden Leistungen nutzen Sie bitte das folgende Formular in gewünschter Sprache:

Anerkennung der Schlüsselqualifikation

Dies gilt nur für Leistungen, die innerhalb der Universität Freiburg erbracht worden sind. Für außerhalb erbrachter Leistungen gelten die obigen Formulare.

Transcript of Records