Annahmeverfahren als Doktorandin oder Doktorand
- Abschluss einer schriftlichen Promotionsvereinbarung mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der Fakultät.
- Antragstellung auf Annahme als Doktorand*in – Schritt für Schritt in HISinOne:
Beschreibung im Wiki.
Handbuch/Ausfüllhilfe zum DOC502 für Promotionsinteressierte. - Den Antrag DOC502 digital aus HISinOne über den Button „einreichen“ versenden.
Anschließend wird der Antrag zusätzlich ausgedruckt und postalisch an das Dekanat versendet.
Bitte fügen Sie in Papierform bei:- Das Zeugnis über die Erste juristische Prüfung oder über die Zweite juristische Staatsprüfung oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Studienabschluss für Jurist*innen (im Original oder als beglaubigte Kopie).
- Das Formular zu laufenden oder vorausgegangenen Promotionsgesuchen und das Formular zur Angabe ob und inwieweit im Rahmen einer akademischen Prüfung, Studienabschluss- oder Zwischenprüfung oder eine Staatsprüfung als schriftliche Arbeit eingereicht wurde, die das Thema der Dissertation in derselben oder einer abgewandelten Form ganz oder teilweise zum Gegenstand hatte.
- Ein Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetz (nicht älter als 6 Monate).
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Christine Kremer
Werthmannstraße 4
79098 Freiburg
- Der Antrag mit den Anlagen wird geprüft. Über die Annahme entscheidet der Promotionsausschuss.
- Unmittelbar mit Erhalt des Annahmebescheids nehmen Sie die Immatrikulation oder Registrierung im Service Center Studium vor.
Die Abgabefristen für das Sommersemester 2025 sind:
22. April 2025 für den Promotionsausschuss am 08. Mai 2025
24. Juni 2025 für den 2. Promotionsausschuss am 10. Juli 2025
Rechtsverbindliche Vorgaben zum Promotionsverfahren enthält die Promotionsordnung der Fakultät.
Einreichen der Dissertation zur Begutachtung und Antrag auf mündliche Prüfung
- Einreichung der Dissertation zur Begutachtung
Nach der Fertigstellung der Promotion schicken Sie ein gedrucktes Exemplar zur Begutachtung an Ihre Erstbetreuungsperson und
ein zweites gedrucktes Exemplar der Dissertation, eine digitale Fassung auf einem USB-Stick sowie den Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung reichen Sie persönlich oder postalisch beim Dekanat ein.
Albert Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Christine Kremer
Werthmannstraße 4
79098 Freiburg - Gutachten und mündliche Prüfung
Sobald beide Gutachten erstellt sind, werden diese mit der Arbeit an das Dekanat weitergeleitet.
Anschließend werden Sie schriftlich über die Noten und den nächsten Termin der mündlichen Doktorprüfungen informiert.
Die Aushändigung der Gutachten erfolgt erst nach den mündlichen Doktorprüfungen.
Die Termine der jeweiligen mündlichen Doktorprüfungen finden Sie unten (siehe „Nächste Termine für die mündlichen Doktorprüfungen“)
Rechtsverbindliche Vorgaben zum Promotionsverfahren enthält die Promotionsordnung.
Promotionsordnung
Die Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde in neuer Fassung am 25. Mai 2023 veröffentlicht und ist zum 26. Mai 2023 in Kraft getreten.
Doktorand*innen, die zu diesem Zeitpunkt bereits zur Promotion zugelassen waren, können gemäß § 45 Abs. 2 Promotionsordnung zwischen der Anwendung der Promotionsordnung in der Fassung vom 25.03.2023 und der Promotionsordnung nach der Bekanntmachung vom 18.03.2000 in der Fassung vom 11.11.2004 wählen.
Nächste Termine für die mündlichen Doktorprüfungen
Termine im Sommersemester 2025:
12. – 16. Mai 2025 (Abgabeschluss der Doktorarbeit mit beiden Gutachten: 22.04.2025)
14. – 18. Juli 2025 (Abgabeschluss der Doktorarbeit mit beiden Gutachten: 24.06.2025)
Pflichtexemplare
Folgende Angaben müssen in den Pflichtexemplaren auf der Rückseite des innenliegenden Titelblatts stehen:
Name des Dekans/der Dekanin
Name des Erstgutachters/der Erstgutachterin
Name des Zweitgutachters/der Zweitgutachterin
Tag/Tage der mündlichen Prüfungen
Dissertationsort (Freiburg im Breisgau)
Erscheinungsjahr
Nach Veröffentlichung der Doktorarbeit müssen acht Pflichtexemplare mit den oben genannten Angaben im Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kostenfrei eingereicht werden:
Albert-Ludwig-Universität Freiburg
Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Christine Kremer
Werthmannstraße 4
79085 Freiburg
Deutsch-Französisches Doktorandenkolleg
Das Deutsch-Französische Doktorandenkolleg zur Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht gründet auf einer Kooperation der Universität Paris (Panthéon-Sorbonne), der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, der Universität Straßburg und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Mit Unterstützung der Deutsch-Französischen Hochschule will dieses Kolleg die wissenschaftliche Betreuung von Doktorand*innen verstärken, die sich mit Themen des Öffentlichen Rechts im Europäischen Vergleich befassen. Es richtet hierfür ein deutsch-französisches Ausbildungs- und Forschungsnetzwerk ein, was insbesondere transnationale Doktorandenseminare sowie Übersetzungsworkshops organisiert und Mobilitätsbeihilfen für Studien im Ausland bereitstellt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Deutsch-Französischen Doktorandenkollegs.
Ombudspersonen
Ombudspersonen gemäß § 19 Abs. 1 Promotionsordnung sind gemäß Beschluss des Fakultätsrats vom 9. November 2023:
Professor Dr. Dietrich Murswiek
Professor Dr. Walter Perron
Weitere Informationen zur Promotion
Informationen zur Betreuungskultur an der Albert-Ludwigs-Universität und zu den Rahmenbedingungen für ein gutes Betreuungsverhältnis: https://www.frs.uni-freiburg.de/de/iga/promotion/betreuungskultur
Informationen zur Forschungsförderung sowie ein umfassendes Angebot für Doktorand*innen finden Sie auf den Seiten der Freiburg Research Services (FRS) und des Graduate Centers (GraCe):
Informationen zur Immatrikulationspflicht/Pflicht zur Registrierung für Promovierende: https://www.studium.uni-freiburg.de/de/studierendenservices/immatrikulation