Praktikum an einer Deutschen Schule im Ausland
Für die Organisation eines Praktikumsaufenthalts an einer Deutschen Schule im Ausland gibt es kein vorgeschriebenes Vorgehen. Die Bewerbung für einen Praktikumsaufenthalt erfolgt auf Eigeninitiative. Fragen wie Zeitpunkt, Dauer und Gestaltung des Praktikums klären Sie mit der jeweiligen Schule.
Falls Sie den Praktikumsaufenthalt als Teil des verpflichtenden Schulpraxissemesters anerkennen lassen wollen, muss das Praktikum an einer vom Kultusministerium Baden-Württemberg genehmigten Deutschen Auslandschule stattfinden und die erforderlichen Vorgaben erfüllen.
Eine generelle Übersicht über die Deutschen Schulen im Ausland finden Sie bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen beim Bundesverwaltungsamt mit Sitz in Bonn.
Als Praktikant*in oder Assistent*in an einer Schule im Ausland
Um schulpraktische Erfahrung im Ausland zu sammeln, gibt es eine Reihe von Programmen, von denen wir Ihnen eine Auswahl im Folgenden vorstellen. Sie können sich ein Praktikum auch eigenständig organisieren. Bitte beachten Sie, dass Praktika nur unter den unten genannten Bedingungen für das Schulpraxissemester anerkennbar sind.
- Fremdsprachenassistenzkräfte des Pädagogischen Austauschdienstes:
Beim Programm für Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) können Studierende für mindestens sechs Monate bis maximal elf Monate an einer ausländischen Schule im (Fremdsprachen-)Unterricht mitwirken und so ihre Kenntnisse über Sprache und Kultur des Gastlandes vertiefen. Das Programm ermöglicht angehenden Lehrkräften eine intensive sprachliche und methodisch-didaktische Fortbildung. Die Tätigkeit im Rahmen dieses Programmes kann für das Schulpraxissemester anerkannt werden.
Die Bewerbung ist ab Juli und bis Januar für das nächste Austauschjahr möglich.
Allgemeine Informationen zum Programm wie Teilnahmevoraussetzungen, Aufgaben, Einsatzorte und Dauer, Höhe des Unterhaltszuschuss etc. finden Sie in der Informationsbroschüre „Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten“ und auf der FSA-Seite des PAD.
Für Fragen und genauere Berichte steht Ihnen die/der Campusbotschafter*in der Universität Freiburg zur Verfügung. Schreiben Sie gerne Mails an: freiburg@fsa-pad.de
Um die Koordinatorin für den Raum Freiburg, Andrea Kullmann, zu erreichen, schreiben sie eine Mail an: Andrea.Kullmann@rpf.bwl.de - Schulwärts! – Stipendienbasierte Lehramtspraktika im Ausland:
Das Goethe-Institut hat 2015 ein zentrales, stipendienbasiertes Programm zur Vermittlung von kurzzeitigen Schulpraktika für Lehramtsstudierende und junge Lehrkräfte an vom Goethe-Institut betreuten Schulen im Ausland mit dem Fokus auf Studierende der MINT-Fächer aufgelegt.
Das Ziel des Praktikums besteht darin, die Förderung der durch das Goethe-Institut betreuten Schulen im Ausland nachhaltiger zu gestalten und die Internationalisierung der deutschen Lehrerausbildung zu unterstützen. Gefördert wird SCHULWÄRTS! durch das Auswärtige Amt sowie die Praktikumsaufenthalte in China, Nordafrika und im Nahen Osten und in der Türkei durch die Stiftung Mercator.
Pro Kalenderjahr gibt es mehrere Bewerbungsrunden.
Informationen zum Programm sowie zur Bewerbung und den Bewerbungszeiträumen gibt es auf der Webseite des Goethe-Instituts. - easyGo – easyCome
easyGo-easyCome ist ein interkulturelles Austauschprogramm, das Schul- und Sozialpraktika u.a. für Lehramtsstudierende im außereuropäischen Ausland im Zeitraum von sechs Wochen bis sechs Monate vermitteln.
Weitere Informationen zum Programm gibt es auf der Webseite von easyGo-easyCome.
Als Assistent*in an einer Hochschule im Ausland (nicht anerkennbar)
Auch an Universitäten und Colleges besteht die Möglichkeit, als Teaching Assistant zu unterrichten. Beispiele hierfür sind Programme, die das International Office vermittelt:
Das German Department der Colgate University in den USA schreibt jährlich im Dezember eine Praktikant*innenstelle für Studierende und eine Lektor*innenstelle für Graduierte jeweils für ein akademisches Jahr (August – Mai) aus. Studierende können zusätzlich bis zu zwei studiengebührenfreie Kurse belegen.
Über das Institute for the International Education of Students (IES) werden Teaching Assistants hauptsächlich an Colleges in den USA vermittelt. Auch hier besteht die Möglichkeit, parallel zur Unterrichtstätigkeit studiengebührenfrei an Kursen teilzunehmen.
Anerkennung von Auslandsaufenthalten bzw. Assistenzzeiten im Ausland für das Schulpraxissemester
Falls Sie planen, als Fremdsprachenassistent*in ins Ausland zu gehen oder ein Schulpraktikum an einer deutschen Schule im Ausland zu verbringen, können Sie damit bis zu acht Wochen der Schulpraxis im Schulpraxissemester (SPS) ersetzen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind. Um anerkannt werden zu können, muss der Auslandsaufenthalt immer an einem Gymnasium bzw. an einer Schule mit vergleichbarer Schülerklientel absolviert werden. Ein Einsatz an einer Hochschule kann nicht anerkannt werden. Näheres erfahren Sie auch auch hier.
Aufenthalte an einer deutschen Schule im Ausland
- mindestens 8 Wochen am Stück
- 10 Assistenzstunden pro Woche
- Sekundarstufe
Um anerkannt werden zu können, muss das Praktikum an einer vom Kultusministerium Baden-Württemberg genehmigten Deutschen Auslandschule stattfinden.
Aufenthalte im Ausland
insbesondere im Rahmen des Fremdsprachenassistenzprogramm (FSA) des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD):
- mindestens 6 Monate am Stück
- 10 Assistenzstunden pro Woche
- Sekundarstufe
Der entsprechende Aufenthalt muss durch eine formlose schriftliche Bescheinigung der ausländischen Schule bzw. des PAD bestätigt und von den Studierenden durch eine entsprechend strukturierte Ausarbeitung des Praktikums im Rahmen des studienbegleitenden Portfolios dokumentiert werden.
Die noch fehlenden vier Wochen des SPS müssen nach Absolvieren des Praktikums im Ausland an einer baden-württembergischen Schule absolviert werden. In der Regel finden diese vier Wochen der schulischen Praxis nach den Sommerferien im September und damit noch in den Semesterferien statt. Der Besuch der kompletten Begleitveranstaltungen eines Seminars ist verpflichtend.
Für diese verpflichtende Kurzform des Schulpraxissemesters gilt dasselbe Anmeldeverfahren wie für das Schulpraxissemester.
Die Anerkennung des Auslandsaufenthalts auf die im Rahmen des SPS zu erwerbenden Kompetenzen wird vom LLPA – Außenstelle des Kultusministeriums beim Regierungspräsidium Stuttgart – geprüft und bescheinigt. Für die Anerkennung ist dem LLPA die entsprechende Bescheinigung des Auslandsaufenthaltes vorzulegen, die Vorlage des Portfolios ist nicht notwendig. Die Bescheinigung über die Anerkennung der Auslandspraxis ist zusammen mit dem Portfolio bzw. der Dokumentation des Auslandsaufenthalts im Verlauf der vierwöchigen Schulpraxis den Ausbildungslehrkräften an der Praktikumsschule in Baden-Württemberg vorzulegen.
Zeitpunkt des Praktikums im Ausland für eine Anerkennung
Das Absolvieren des Auslandspraktikums an einer deutschen Schule im Ausland bzw. der Aufenthalt im Rahmen eines Fremdsprachenassistentenprogramms ist auch im späten Bachelorstudium (ab dem 5. Semester) möglich. Die Begleitveranstaltungen und das 4-wöchige Praktikum an einer Schule in Baden-Württemberg sind jedoch im Masterstudium zu absolvieren.
Im Master of Education empfiehlt es sich, sich vorab zum Zeitpunkt und zur Einbettung des Praktikums ins Studium genau beraten zu lassen. Das Auslandspraktikum muss in jedem Fall vor der Kurzform des Schulpraxissemesters absolviert werden.

