An der Universität Freiburg sind sexuelle Belästigung und Stalking wie an jeder anderen großen Organisation leider Realität. Doch die Universität stellt sich diesem Missstand offensiv entgegen. Zum Schutz der Betroffenen schöpft sie alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen aus und setzt die rechtlich gebotenen Sanktionen um. Mit aller Deutlichkeit sei darauf hingewiesen, dass sexuelle Belästigung und Stalking verboten und strafbar sind. Hier erhalten Sie Hinweise, wie Sie reagieren können, wenn Sie solches Verhalten in Ihrem Umfeld erkennen oder vermuten.
Im Alltag sind nach wie vor viele Menschen, vor allem Frauen, von sexualisierter Diskriminierung und Belästigung betroffen. Auch die Universität Freiburg als Studien- und Arbeitsort ist davon nicht ausgenommen. Besonders die ausgeprägten Hierarchien und zahlreichen Abhängigkeitsverhältnisse führen häufig zu subtilen Formen der sexualisierten Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Ansprechpersonen im Gleichstellungsbüro beraten Betroffene in einem vertraulichen Erstgespräch und geben Hilfestellungen. Der Handlungsleitfaden gegen sexuelle Belästigung und Stalking bildet dabei die Arbeitsgrundlage.
Als Lehrperson sind Sie Vertrauensperson für Ihre Studierenden. Diese Position kann Ihnen helfen, wenn sich Studierende mit Fragen und Problemen an Sie wenden. Für Sie als Lehrperson ist es dann von Vorteil zu wissen, welche Fachberatungsstellen an der Universität existieren, so dass Sie die Studierenden an diese Stelle verweisen können.
Sexuelle Belästigung und Stalking sind verboten und strafbar. Die Universität hat gegenüber ihren Studierenden und Lehrenden eine Fürsorgepflicht und duldet sexuelle Belästigung und Stalking nicht.
Die Universität verfügt über einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit sexueller Belästigung und Stalking sowie Verdachtsfällen. Der Handlungsleitfaden soll betroffenen Personen konkrete Hilfe bieten, sowie Führungskräften und Verantwortlichen (also auch Lehrenden) ein Konzept an die Hand geben, wie sie bei Kenntnis oder Verdacht von Belästigung oder Stalking reagieren sollen, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen.
Die Ansprechpersonen im Gleichstellungsbüro stehen Betroffenen zur Seite, um sicherzustellen, dass an der Universität ein Klima herrscht, in dem die persönliche Integrität und Würde aller ihrer Angehörigen respektiert wird. Bitte wenden Sie sich jederzeit an sie. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Beratung kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.