Siegelement der Uni Freiburg in Form einer Blume

Sexuelle Belästigung und Stalking

An der Universität Freiburg sind sexuelle Belästigung und Stalking wie an jeder anderen großen Organisation leider Realität. Doch die Universität stellt sich diesem Missstand offensiv entgegen. Zum Schutz der Betroffenen schöpft sie alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen aus und setzt die rechtlich gebotenen Sanktionen um. Mit aller Deutlichkeit sei darauf hingewiesen, dass sexuelle Belästigung und Stalking verboten und strafbar sind. Hier erhalten Sie Hinweise, wie Sie reagieren können, wenn Sie solches Verhalten in Ihrem Umfeld erkennen oder vermuten.

Hintergrund

Im Alltag sind nach wie vor viele Menschen, vor allem Frauen, von sexualisierter Diskriminierung und Belästigung betroffen. Auch die Universität Freiburg als Studien- und Arbeitsort ist davon nicht ausgenommen. Besonders die ausgeprägten Hierarchien und zahlreichen Abhängigkeitsverhältnisse führen häufig zu subtilen Formen der sexualisierten Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Ansprechpersonen im Gleichstellungsbüro beraten Betroffene in einem vertraulichen Erstgespräch und geben Hilfestellungen. Der Handlungsleitfaden gegen sexuelle Belästigung und Stalking bildet dabei die Arbeitsgrundlage.

Warum dieses Thema für alle Lehrenden wichtig ist

Als Lehrperson sind Sie Vertrauensperson für Ihre Studierenden. Diese Position kann Ihnen helfen, wenn sich Studierende mit Fragen und Problemen an Sie wenden. Für Sie als Lehrperson ist es dann von Vorteil zu wissen, welche Fachberatungsstellen an der Universität existieren, so dass Sie die Studierenden an diese Stelle verweisen können.

Was tue ich, wenn ich sexuelle Belästigung in meinem Seminar erlebe? Was tue ich, wenn ich Kenntnis von Stalking habe?

Sexuelle Belästigung und Stalking sind verboten und strafbar. Die Universität hat gegenüber ihren Studierenden und Lehrenden eine Fürsorgepflicht und duldet sexuelle Belästigung und Stalking nicht.

  • In Lehrveranstaltungen sollten beleidigende Äußerungen, obszöne Witze und sexistische Aussagen nicht geduldet werden. Reagieren Sie auf solche Aussagen und stellen Sie klar, dass diese in Ihrer Veranstaltung keinen Platz haben.
  • Wenn sich Betroffene von sexueller Belästigung und Stalking bei Ihnen melden, nehmen Sie sie ernst und verweisen Sie auf die Ansprechpersonen im Gleichstellungsbüro als vertrauliche Anlaufstelle für Beratungen bei sexueller Belästigung und Stalking.
  • Sollten Sie den Verdacht haben, dass eine Person in Ihrem Umfeld belästigt oder gestalkt wird, so suchen Sie ein vertrauensvolles Gespräch. Sollte sich der Verdacht erhärten, ermutigen Sie die betroffene Person das Gespräch mit den Vertrauenspersonen zu suchen. Sie unterstützen die Person, indem Sie klar machen, dass entsprechendes Verhalten an der Universität nicht toleriert wird.

Handlungsleitfaden bei sexueller Belästigung oder Stalking

Die Universität verfügt über einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit sexueller Belästigung und Stalking sowie Verdachtsfällen. Der Handlungsleitfaden soll betroffenen Personen konkrete Hilfe bieten, sowie Führungskräften und Verantwortlichen (also auch Lehrenden) ein Konzept an die Hand geben, wie sie bei Kenntnis oder Verdacht von Belästigung oder Stalking reagieren sollen, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen.

Weitere Informationen & Beratung

Die Ansprechpersonen im Gleichstellungsbüro stehen Betroffenen zur Seite, um sicherzustellen, dass an der Universität ein Klima herrscht, in dem die persönliche Integrität und Würde aller ihrer Angehörigen respektiert wird. Bitte wenden Sie sich jederzeit an sie. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Beratung kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.