Zum 1.3.2018 trat das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft mit Konsequenzen auch für Lehrende.
Lehrende dürfen demnach im Rahmen ihrer Lehrveranstaltungen unter bestimmten Bedingungen urheberrechtlich geschützte Materialien ganz oder teilweise ohne Zustimmung des/der UrheberIn im Unterricht verbreiten oder in digitaler Form in der Lehre verwenden. Die Regelungen sind deutlich konkreter als in der alten Fassung und können im Detail hier nachgelesen werden.
Die Abteilung E-Learning hat auf ILIAS Informationen zu E-Learning und Urheberrecht, Beispielfälle und die Aufzeichnung des Vortrags von Prof. Dr. Albrecht Götz von Olenhusen im Rahmen einer Informationsveranstaltung zum Urheberrecht bereit gestellt: Zum Infobereich Urheberrecht auf ILIAS.