Siegelement der Uni Freiburg in Form einer Blume

Rückmeldefrist für das Sommersemester 2025

Freiburg, 08.01.2025

Studierende, die im nächsten Semester ihr Studium fortführen möchten, müssen sich zwischen dem 15. Januar und 15. Februar 2025 zurückmelden. Aufgrund einer Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags zum Sommersemester 2025 beträgt der Semesterbeitrag ab sofort 190 Euro.

Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2025 läuft vom 15. Januar bis zum 15. Februar 2025. In diesem Zeitraum müssen Studierende, die ihr Studium fortführen möchten, sich zurückmelden, indem sie den Semesterbeitrag (und gegebenenfalls anfallende Studiengebühren) überweisen. Bei rechtzeitiger Überweisung vermeiden Studierende zusätzlichen Aufwand und Kosten.

Aufgrund einer Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags zum Sommersemester 2025 beträgt der Semesterbeitrag ab sofort 190 Euro (statt wie bisher 180 Euro). Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • 80,- € (statt bisher 70,- €) Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 12 Abs. 2 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG),
  • 7,- € Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft gemäß § 3 Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität,
  • 103,- € Beitrag für das Studierendenwerk gemäß Beschluss des Verwaltungsrats und Beitragsordnung des Studierendenwerks vom 07. Dezember 2022 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des StWG.

Der Semesterbeitrag in Höhe von 190,- € sowie gegebenenfalls anfallende Studiengebühren sind für die Rückmeldung auf das folgende Konto zu überweisen:

Baden-Württembergische Bank Stuttgart
IBAN: DE71 6005 0101 7438 5087 68
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: SemesterzählungMatrikelnummer (ohne Leerzeichen, ohne weiteren Text. Die Semesterzählung lautet 20251).

Weitere Informationen

Das Service Center Studium hat alle Informationen zur Rückmeldung unter neben stehendem Link zusammengefasst.

Kontakt

Service Center Studium

Universität Freiburg
Studierendensekretariat
E-Mail: studierendensekretariat@zv.uni-freiburg.de