Anlaufstelle
Konflikte in Bezug auf Diskriminierung und Benachteiligung / Aufgabenverteilung / Arbeitsplatzgestaltung / Krankheit und Fehltage….
Beschwerden und Anregungen – Begleitung bei Konflikten
Beispiele:
- Ein*e schwerbehinderte*r Mitarbeiter*in wird bei Beförderungen regelmäßig übergangen, obwohl er die gleiche oder bessere Qualifikation besitzt.
- Diskriminierende Bemerkungen oder herabwürdigende Kommentare von Kolleg*innen oder Vorgesetzt*innen über die Behinderung.
- Schlechtere Bewertung der Arbeitsleistung aufgrund von Vorurteilen gegenüber der Behinderung.
Beispiele:
- Die/der schwerbehinderte Mitarbeiter*in erhält Aufgaben, die aufgrund seiner Einschränkung nicht machbar sind.
- Keine Berücksichtigung der Behinderung bei der Arbeitsplanung (z. B. Nachtschichten, körperlich schwere Arbeiten).
- Überforderung durch unrealistische Leistungsanforderungen.
Beispiele:
- Der Arbeitgeber weigert sich, den Arbeitsplatz entsprechend der Behinderung ergonomisch anzupassen (z. B. höhenverstellbare Tische, spezielle Software für Sehbehinderte).
- Fehlende Barrierefreiheit, etwa bei Treppen, Aufzügen oder sanitären Anlagen.
- Technische Hilfsmittel oder Assistenzleistungen werden nicht bereitgestellt, obwohl sie notwendig sind.
Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) bieten gezielte Unterstützung für Auszubildende mit Behinderung, um mögliche Benachteiligungen aufgrund schulischer oder sozialer Herausforderungen auszugleichen. Grundlage hierfür ist § 75 Abs. 1 SGB III .
Die angebotenen Maßnahmen sind vielfältig und umfassen unter anderem:
- Unterstützung in fachtheoretischen, fachpraktischen und allgemeinbildenden Fächern,
- Vermittlung effektiver Lernstrategien,
- Förderung sprachlicher Kompetenzen,
- Vorbereitung auf Prüfungen sowie sonderpädagogische Betreuung zur Stärkung der Persönlichkeit und sozialen Fähigkeiten.
Diese Unterstützung wird im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit von spezialisierten Bildungseinrichtungen wie Berufsbildungswerken, Berufsförderungswerken oder ambulanten beruflichen Reha-Einrichtungen bereitgestellt. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Berufsberatung.
Beispiele:
- Kolleg*innen empfinden die häufigeren Fehlzeiten als unfair und äußern sich negativ.
- Arbeitgeber zweifeln die medizinischen Gründe für die Fehlzeiten an und drängen auf Krankenkontrollen.
- Probleme bei der Wiedereingliederung nach längeren krankheitsbedingten Ausfällen (z. B. durch einseitige Forderungen des Arbeitgebers).
Beispiele:
- Kolleg*innen fühlen sich durch die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Mitarbeiter*innen benachteiligt (z. B. zusätzliche Pausen, reduzierte Arbeitszeit).
- Vorurteile und Missverständnisse führen zu Spannungen im Team.
- Mangelnde Integration der Mitarbeiter*innen in das Team aufgrund der Behinderung.