Ein*e schwerbehinderte*r Mitarbeiter*in wird bei Beförderungen regelmäßig übergangen, obwohl er die gleiche oder bessere Qualifikation besitzt.
Diskriminierende Bemerkungen oder herabwürdigende Kommentare von Kolleg*innen oder Vorgesetzt*innen über die Behinderung.
Schlechtere Bewertung der Arbeitsleistung aufgrund von Vorurteilen gegenüber der Behinderung.
Beispiele:
Die/der schwerbehinderte Mitarbeiter*in erhält Aufgaben, die aufgrund seiner Einschränkung nicht machbar sind.
Keine Berücksichtigung der Behinderung bei der Arbeitsplanung (z. B. Nachtschichten, körperlich schwere Arbeiten).
Überforderung durch unrealistische Leistungsanforderungen.
Beispiele:
Der Arbeitgeber weigert sich, den Arbeitsplatz entsprechend der Behinderung ergonomisch anzupassen (z. B. höhenverstellbare Tische, spezielle Software für Sehbehinderte).
Fehlende Barrierefreiheit, etwa bei Treppen, Aufzügen oder sanitären Anlagen.
Technische Hilfsmittel oder Assistenzleistungen werden nicht bereitgestellt, obwohl sie notwendig sind.
Beispiele:
Kolleg*innen empfinden die häufigeren Fehlzeiten als unfair und äußern sich negativ.
Arbeitgeber zweifeln die medizinischen Gründe für die Fehlzeiten an und drängen auf Krankenkontrollen.
Probleme bei der Wiedereingliederung nach längeren krankheitsbedingten Ausfällen (z. B. durch einseitige Forderungen des Arbeitgebers).
Beispiele:
Kolleg*innen fühlen sich durch die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Mitarbeiter*innen benachteiligt (z. B. zusätzliche Pausen, reduzierte Arbeitszeit).
Vorurteile und Missverständnisse führen zu Spannungen im Team.
Mangelnde Integration der Mitarbeiter*innen in das Team aufgrund der Behinderung.