Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Gentechnik

Arbeiten mit GVO unterliegen strengen rechtlichen Regelungen

Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) unterliegen in Deutschland dem Gentechnikrecht (GenTG). Dabei spielt es keine Rolle ob Sie den GVO selbst herstellen oder lediglich anwenden oder sogar nur lagern. Alle diese Tätigkeiten müssen in einer angezeigten bzw. angemeldeten gentechnischen Anlage unter der Leitung einer anerkannten Projektleitung durchgeführt werden.

Anmeldungen von Anlagen, Arbeiten und Ernennung zum Projektleitung erfolgen zentral über die BBS

An der Universität Freiburg (einschließlich der Gentechniklabore des Universitätsklnikums) erfolgen alle Anzeige- und Genehmigungsverfahren sowie Mitteilungen an die Behörde über die zentralen Beauftragen für die Biologische Sicherheit (BBS). Die BBS helfen Ihnen das notwendige Genehmigungsverfahren zu identifizieren und leiten Sie durch die Prozesse. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor der ersten Aufnahme von genteschnischen Arbeiten bzw. vor jeder Aufnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten. Gentechnische Arbeiten dürfen nur von anerkannten ProjektleiterInnen durchgeführt werden, die Anerkennung erfolgt ausschließlich über die BBS der Abteilungs Sicherheit (SUN1). Falls Sie ProjektleiterIn (PL) an der Universität oder am Universitärklinikum werden möchten, kontaktieren Sie uns. Die Voraussetzung, um als PL anerkannt zu werden, finden Sie im Abschnitt „Sachkunde und Sachkundekurse)

Sachkunde und Sachkundekurse für ProjektleiterInnen in der Gentechnik

Um als ProjektleiterIn oder Beauftragte Biologische Sicherheit (BBS) tätig werden zu können, muss eine entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen werden in §28 GenTSV definiert:

Die Abteilung Sicherheit bietet anerkannte Fortbildungsveranstaltungen nach GenTSV an. Wir bieten zweitägige Grundkurse (für neu werdende ProjektleiterInnen) und eintägige Aktualisierungskurse (zur verpflichtenden Auffrischung nach 5 Jahren) an. Termine finden Sie unter Veranstaltungen.

Aufzeichnungspflicht

Über gentechnische Arbeiten sind Aufzeichnungen zu führen. Bitte verwenden Sie hierfür unsere vorgegebenen Formblätter. Diese finden Sie unter Downloads