Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Gentechnik

Arbeiten mit GVO unterliegen strengen rechtlichen Regelungen

Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) unterliegen in Deutschland dem Gentechnikrecht (GenTG). Dabei spielt es keine Rolle ob Sie den GVO selbst herstellen oder lediglich anwenden oder sogar nur lagern. Alle diese Tätigkeiten müssen in einer angezeigten bzw. angemeldeten gentechnischen Anlage unter der Leitung einer anerkannten Projektleitung durchgeführt werden.

Anmeldungen von Anlagen, Arbeiten und Ernennung zum Projektleitung erfolgen zentral über die BBS

An der Universität Freiburg (einschließlich der Gentechniklabore des Universitätsklnikums) erfolgen alle Anzeige- und Genehmigungsverfahren über die zentralen Beauftragen für die Biologische Sicherheit (BBS). Die BBS helfen Ihnen das notwendige Genehmigungsverfahren zu identifizieren und leiten Sie durch die Prozesse. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor der Aufnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten. Bitte treten Sie mit den zuständigen Aufsichtsbehörden nur nach Absprache mit den BBS in Kontakt. Die BBS beraten Sie zu allen Fragen zum Thema Gentechnik.

Aufzeichnungspflicht

Über gentechnische Arbeiten sind Aufzeichnungen zu führen. Bitte verwenden Sie hierfür unsere vorgegebenen Formblätter. Diese finden Sie unter Downloads