Abteilung Umwelt und Nachhaltigkeit – SUN 2
Aktuelle Informationen
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Organisation und Aufgaben
Wir sind für das Abfallmanagement der Universität Freiburg zuständig und sind Ihre
Ansprechpartner*innen für die Entsorgung von:
- Gewerbeabfällen,
- gefährlichen Abfällen,
- Batterien und Akkus,
- Elektronikschrott,
- Leuchtmittel,
- Tintenpatronen und Toner,
- Möbeln,
- Datenschutzrelevanten Unterlagen und Datenträgern u.v.m…
Wir beraten sie zu Themen des Umweltschutzes (Immissionsschutzes, Boden- und Gewässerschutz) und bei Gefahrguttransporten auf der Straße.
Alle Institute, bei denen gefährliche Abfälle anfallen, haben einen oder mehrere Abfallbeauftragte. Diese Abfallbeauftragten dienen dem Personal und Studierenden in den jeweiligen Bereichen als erste Ansprechpartner*innen.
Für die Anmeldung von Abfällen bzw. für Bestellungen bei der Abteilung Umwelt und Nachhaltigkeit stehen Ihnen im Download-Bereich entsprechende Formulare zur Verfügung. Dort finden Sie auch weitere Informationen bei den Merkblättern.
Wir engagieren uns für mehr Nachhaltigkeit im Betrieb und sind Mitglied im Arbeitskreis „Nachhaltige Universität„.
Gefährliche Abfälle
Bei allen Gebinden müssen einige grundlegende Dinge beachtet werden:
- Bitte verwenden Sie bei der Entsorgung nur Gebinde und Zubehör von uns.
- Alle Gebinde müssen mit einem entsprechenden Etikett und falls erforderlich, mit den nötigen Gefahrgutaufklebern gekennzeichnet und dicht verschlossen sein.
- Alle Gebinde müssen außen sauber sein.
- Die Gebinde dürfen maximal zu 90% befüllt werden.
- Gebinde dürfen nicht unter Druck stehen (aufgebläht sein).
- In Gebinden mit flüssigen gefährlichen Abfällen dürfen sich weder Bodensatz noch Festkörper befinden.
- Grundsätzlich dürfen in den Kanistern keine Konzentrate entsorgt werden (Verdünnung). Es dürfen keine starken Oxidations- oder Reduktionsmittel entsorgt werden (vorherige Umsetzung zu weniger reaktiven Verbindungen).
- brennbare Lösemittelabfälle dürfen nur in Gebinde mit einem Nennvolumen bis maximal 5 Liter abgefüllt werden.
- Bei allen wässrigen Lösungen ist stets der pH-Wert anzugeben und einzuhalten.
- Alle Gebinde mit Ölabfällen und Emulsionen dürfen im Rahmen der Routineentsorgung kein PCP und kein PCB enthalten.
- Alle Gebinde sind mit einem Prägestempel gekennzeichnet, der den Zeitpunkt der Herstellung angibt. Die maximal zulässige Verwendungsdauer für den Einsatz bei Gefahrguttransporten beträgt fünf Jahre ab dem Datum ihrer Herstellung. Bei flüssigen Abfälle beträgt die zulässige Verwendungsdauer der Verpackung bei Vorhandensein von Stoffen, welche die Polyethylen-Verpackung schwächen könnten (z. B. bestimmte chlorierte Verbindungen, halogenierte Abfälle) zweieinhalb Jahre ab dem Datum ihrer Herstellung. Bitte stellen Sie keine Gebinde zur Abholung bereit, die älter als 2,5 bzw. 5 Jahre sind. Werden Gebinde zu Fuß gebracht dürfen sie älter als fünf Jahre sein, wenn das Material noch sicher verwendet werden kann (keine Risse, nicht spröde etc.)
Flüssige Abfälle in Kanistern und verunreinigte Betriebsmittel
Eine Aufstellung aller im Routinebetrieb in den Instituten anfallenden Arten gefährlicher Abfälle finden Sie in der Liste gefährlicher Abfälle.
Für jede Abfallart gibt es dort alle wichtigen Informationen. Im Bereich Download finden Sie bei „Merkblätter und Informationen“ eine Hilfestellung zur Abfalleinstufung in deutscher und englischer Sprache.
Laborchemikalien
Für die Abgabe von Laborchemikalien (Laborchemikalien in Originalgebinden) finden Sie nähere Informationen unter
Anmeldung von Laborchemikalien zur Entsorgung.
Radioaktive Abfälle
Zur Entsorgung von radiaktiven Abfällen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Strahlenschutzbevollmächtigten, Frau Melanie Fuchs (SUN1), auf.
Anlieferung und Abholung
Alle Einrichtungen im Institutsviertel liefern mit den leihweise zur Verfügung gestellten Wannenwagen selbst an. Unsere Öffnungszeiten finden Sie in der Navigationsleiste unter Anfahrt und Öffnungszeiten. Die Leergutausgabe erfolgt zu den gleichen Zeiten, eine Anmeldung ist erforderlich.
Den Bestellschein sowie den Begleitschein für gefährliche Abfälle finden Sie unter Abfall / Formulare.
Bei den weiter entfernt liegenden Einrichtungen werden weiterhin Abholungen am jeweils 2. und 4. Dienstag jeden Monats durchgeführt. Eine Anmeldung per Mail ist bis spätestens Montag 11 Uhr notwendig.
Gefahrgut– Versand und Transport
Nicht alle Gefahrstoffe sind auch Gefahrgüter. In Kapitel 14 der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter finden Sie Angaben zu den Transportvorschriften. Ist dort eine UN-Nummer genannt, so handelt es sich um Gefahrgut.
Der Transport von Gefahrgut unterlieg:
- der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), sowie
- dem Übereinkommen über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Werden Transportvorschriften nicht eingehalten, stellt das für die Beteiligten in der Regel Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
Alle Personen, die an einem Gefahrguttransport beteiligt sind (dies umfasst die Prozesse: Verpacken, Verladen, Transportieren, Entladen, Empfangen, Versenden) müssen an einer Gefahrgutschulung teilnehmen, die alle 2 Jahre zu wiederholen ist.
Termine für Schulungen finden sie hier
Wir beraten Sie gerne zu Angelegenheiten des Gefahrguttransports auf der Straße. Für den Versand mit dem Flugzeug oder dem Schiff können wir leider keine Beratung durchführen. Wichtige Informationen zu verschiedenen Themen wie: Versand und Transport von Gefahrgut, Lithiumbatterien, Trockeneis finden Sie im Download-Bereich unter Umweltschutz/Merkblätter