Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Sperrmüll und Elektronikschrott

Hinweise zum Vorgehen bei Entrümpelungen, Entsorgungen von Sperrmüll, Großgeräten, Elektronikschrott etc.

Bitte berücksichtigen Sie ausreichende Vorlaufzeiten für die einzelnen Prozessschritte, die von den Nutzern/der Einrichtung selbst durchgeführt werden müssen:

  1. Alle Güter müssen De-inventarisiert und von der Anlagenbuchhaltung schriftlich freigegeben sein (entsprechende Kopie an SUN2). Die Rangfolge der Verwertung muss eingehalten werden: link
  2. Schränke/Möbel müssen ausgeräumt/leer sein. Von allen Geräten/Möbeln ist der Inventaraufkleber zu entfernen.
  3. Alle Geräte müssen frei von Betriebsflüssigkeiten (z.B. frei von Ölen, Kühlmitteln etc., ausgenommen sind Kühlmittel in einem geschlossenen Kreislauf, wie es z.B. bei Kühlschränken der Fall ist, bei FCKW entsprechenden Hinweis an SUN2 geben) sein. Betriebsmittel wie z.B. Batterien/Akkus, Papier, Tonerkartuschen etc. sind ebenfalls zu entfernen. Aus Steril-Bänken sind die Filter auszubauen (eventuell Rücksprache mit SUN1, siehe auch Punkt 7)
  4. Alle Geräte/Labormöbel müssen frei von chemischen/biologischen Verunreinigungen sein. Sind sie dies nicht, müssen Sie durch den Nutzer dekontaminiert werden. Eine Unbedenklichkeitserklärung ist abzugeben (Vorlage erhalten sie bei uns).
  5. Alte Geräte in denen Asbest verbaut sein kann (vor 1993 in Deutschland; oft in Dichtungsmaterial oder als Isolierung von Öfen, Heizpilzen etc.), müssen extra gekennzeichnet sein und in Folie verpackt werden. Einrichtungen mit entsprechend alten Geräten müssen beim Hersteller nachfragen, ob diese Geräte Asbest enthalten. Dasselbe gilt für Geräte in denen PCB haltige Bauteile oder Öle (bis 1989 verwendet) enthalten sein können.
  6. Alle Geräte müssen abgehängt sein von Strom, Wasser, Gas oder sonstigen Medien. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit dem Technischen Gebäudemanagement auf.
  7. Bei Großgeräten muss eine Demontage vorgenommen werden, wenn sie nicht händisch abtransportiert werden können. Bedenken Sie bitte auch den Weg des Abtransportes (Aufzugsgröße, Treppenhaus, Flure).
  8. Die Entsorgung von Geräten, die bei Inbetriebnahme eine behördliche Anmeldung/Genehmigung benötigten oder bei der Abteilung Sicherheit (SUN 1) gelistet sind (Röntgeneinrichtung, Sicherheitsschränke, Autoklaven, Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke etc.) müssen bei SUN 1 (sicherheit@zv.uni-freiburg.de) entsprechend abgemeldet werden.
  9. Räume sind vor einer Entrümplung grundsätzlich frei von jeglichen Gefahrstoffen zu machen. Sie finden weitere Hinweise auf der Homepage der SUN2 zur Entsorgung von Gefahrstoffen unter dem Tab „Gefährliche Abfälle“
  10. Bei der Entsorgung von Datenträgern oder datenschutzrelevanten/sensiblen Unterlage, weisen wir Sie auf die Informationen auf unserer Homepage hin (Tab „Datenschutzrelevante Unterlagen/Datenträger)
  11. Bei Abholung von Geräten/Sperrmüll/Möbel sind diese eindeutig/leserlich zu kennzeichnen mit „zu entsorgen“. Ein Ansprechpartner vor Ort muss für die Abholung erreichbar sein. Für die Abholung müssen die Gegenstände mobil und zugänglich bereitgestellt werden. Zur Planung der Logistik sind ungefähre Anzahl und bei großen Gegenständen auch die Maße mitzuteilen (Liste, Fotos).

Für Informationen zum Thema “ Umzüge“ beachten sie bitte auch den Umzugsleitfaden der Universität Freiburg.

Sie haben Möbel/Sperrmüll/Großgeräte/Elektronikschrott, die nicht über den Hausdienst entsorgt werden können? Wir beauftragen eine Firma zur Entrümpelung in ihren Räumlichkeiten.

Da es sich hierbei um externe Dienstleister handelt, müssen sie mit entsprechenden Wartezeiten bis zur Auftragsdurchführung rechnen. Information zum Vorgehen, sowie eine Dekontaminationserklärung finden Sie bei den Merkblättern.