Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Arbeitsunfall

Aufzeichnungen über Erste-Hilfe-Leistungen

Kleinere Verletzungen wie z.B. Schnittwunden sind in die „Aufzeichnungen über Erste-Hilfe-Leistungen“ einzutragen und an die Stabsstelle Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, Abt. Sicherheit (SUN1) zu senden. Hier ist keine Unfallanzeige notwendig.

Arbeits- und Wegeunfälle eines tariflich Beschäftigten

Eine Unfallanzeige ist zu machen, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat.
Die Anzeige muss binnen drei Tagen erstellt werden.
Die Unfallanzeige ist ausgefüllt mit der Unterschrift der Leitung der Einrichtung oder der/dem Vorgesetzten an die Stabsstelle Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, Abt. Sicherheit (SUN1) zu schicken. Diese leitet die Anzeige an die Unfallkasse BW weiter.
Eine Kopie erhält der Personalrat, das Personaldezernat und zusätzlich bei Arbeitsunfällen die für den Arbeitsschutz zuständige Gewerbeaufsicht. Ist nach dem Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, so muss die/der Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Ein Durchgangsarzt ist Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie. Er verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Kenntnisse in der Begutachtung und Behandlung von Unfallverletzungen. Der Durchgangsarzt entscheidet auf Grund des Befundes, ob die weitere Behandlung durch ihn selbst oder durch eine Fachärztin oder einen Facharzt erfolgen soll.

Die Unfallanzeige für Beschäftigte finden Sie in den Formulare und Downloads

Arbeits- und Wegeunfälle einer Beamtin/eines Beamten

Beamtinnen und Beamte als Beschäftigte des Landes haben bei einem Arbeits- und Wegeunfall eine Unfallmeldung auszufüllen. Auf der Unfallmeldung muss der Vorgesetzte eine Stellungnahme zum Unfall abgeben und die Unfallmeldung an das Personaldezernat weiterleiten. Für die unfallfürsorgerechtlichen Leistungen ist das LBV zuständig, nicht die Unfallkasse.

Die Unfallanzeige für Beamte finden Sie in den Formulare und Downloads

Arbeits- und Wegeunfälle eines/einer Studierenden

Die Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall Studierende so verletzt wurden, dass eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden musste. Die Unfallanzeige ist ausgefüllt mit der Unterschrift der Leitung der Veranstaltung direkt an das Service Center Studium (SCS), Sedanstr. 6 zu schicken. Diese leitet die Anzeige an die Unfallkasse BW weiter. Die Stabsstelle Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, Abt. Sicherheit (SUN1) erhält eine Kopie der Unfallanzeige.

Die Unfallanzeige für Studierende finden Sie in den Formulare und Downloads