Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Betriebsärztlicher Dienst

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken, die durch berufliche Tätigkeiten entstehen können. Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Aufgaben des Betriebsarztes festgelegt.

Betriebsärzte sind ebenso Ansprechpartner der Beschäftigten wie auch der Beschäftigtenvertretungen im Kontext arbeitsmedizinischer Fragestellungen. In Beratungsgesprächen klären sie über potenzielle Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz auf und Beraten zu gesundheitsförderndem Verhalten.