Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitenden sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Für bestimmte Arbeitsmittel wie z.B. elektrische Geräte bedeutet das, dass sie in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese sog. Elektroprüfung ist auch für private Geräte vorgeschrieben, die an der Universität genutzt werden. Die Verantwortung für die Sicherheit von privaten Elektrogeräten verbleibt trotzdem bei den Eigentümern.
Wir bieten die Ausbildung für Elektrisch Unterwiese Personen (EUP) an, damit Sie in Ihrer Abteilung Ihre Geräte mit unserer Unterstützung selbst prüfen können. Auch die erforderliche Ausrüstung bekommen Sie von uns.
DGUV Vorschrift 3
Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
DGUV Information 203-049
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Praxistipps für Betriebe