FAQ Arbeitssicherheit
Der Arbeitsschutz dient dazu, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu gewährleisten. Arbeitsschutzmaßnahmen umfassen auch Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Wichtige Grundlagen für den betrieblichen Arbeitsschutz sind das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz. Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen umsetzen.
Der Arbeitgeber hat für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen und ist auch dafür verantwortlich, dass geeignete AnsprechpartnerInnen auf die Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen achten. Führungskräfte sind aufgrund der geltenden Verwaltungsvereinbarung aber auch aufgrund ihrer Stellung für die Umsetzung des Arbeitsschutzes in ihren Zuständigkeitsbereichen verantwortlich. Dabei werden sie von den Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie dem Betriebsärztlichen Dienst unterstützt.
Sicherheitsrelevanten Themen sind in einem sog „blauen Ordner“ gesammelt, um einen Überblicke zu erhalten wie an der Universität die Arbeitssicherheit organisiert ist.
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung können mögliche Gefahrenursachen, Risiken und Belastungsschwerpunkte rechtzeitig erkannt werden, um präventive Maßnahmen zu ergreifen und zur Verringerung von Arbeitsunfällen, Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Erkrankungen beizutragen.
Unter Organisation und Aufgaben, finden sie die Mitarbeitenden für die Bereiche Arbeitssicherheit, Biologische Sicherheit und Brandschutz.
Unter dem Bereich Arbeitssicherheit gibt es den Reiter Arbeitsunfälle. Dort finden sie alle wichtigen Informationen dazu.
FAQ Biologische Sicherheit
Der Bereich Biosicherheit beschäftigt sich mit potenziellen Gefahren und der Gefahrenvermeidung, die bei der der Arbeit mit biologischen Stoffen (sogenannte Biostoffen) entstehen können. Hierzu zählen gentechnisch veränderte Organismen (GVO), sowie nicht gentechnisch veränderte Organismen wie Humanpathogene und Tierkrankheitserreger.
Aufgrund der potenziellen Gefahren
Aufgrund der potenziellen Gefahren
Aufgrund der potenziellen Gefahren
Aufgrund der potenziellen Gefahren