Prüfpflichtige Anlagen
Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein. Von wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind somit regelmäßige Prüfungen, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig erkennen zu können.
Was muss geprüft werden
- Druckgasanlagen
- Gaswarnanlagen
- Zentrale Stickstoffversorgung
- Sicherheitsschränke
- Flurförderzeuge
- Krane und Hebezeuge
- Hebebühnen
- Kraftbetriebene Toranlagen
- Palettenregale
- Leitern und Tritte
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Rechtliche Grundlage
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BG ETEM – Regelmäßige Prüfungen
Erläuterungen zur Prüfung
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DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“
incl. Checkliste zur Prüfung
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DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“
Betrieb und Prüfung von Regalen