Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Prüfpflichtige Anlagen

Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein. Von wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind somit regelmäßige Prüfungen, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig erkennen zu können.

Was muss geprüft werden

Ansprechpartner

Benjamin Schätzle

Michael Meier