Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Sicherheitsbeauftragte

und ihre Aufgaben

Die Sicherheitsbeauftragten haben die Aufgabe, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Führungskräfte/ Vorgesetzten bei der Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu unterstützen und zu beraten. Sie sind Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Arbeitsbereiches bei Fragen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Die Sicherheitsbeauftragten arbeiten eng mit der Stabsstelle Sicherheit, Umwelt u. Nachhaltigkeit (SUN) zusammen. Diese ist Ansprechpartner und kann jederzeit kontaktiert werden, um Fragen zu klären oder Veränderungen zu besprechen.
Sicherheitsbeauftragte tragen keine (zivil- oder strafrechtliche) Verantwortung und haben grundsätzlich in ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis. Die Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt ausschließlich bei den Vorgesetzten.
Nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) hat ein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, unter Beteiligung des Personalrates, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Bei einem Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit ist es sinnvoll, auch bei weniger Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.