Der Studierendenrat der Universität Freiburg verfügt über Fördermittel zur Verbesserung der Lehre. Hier finden Sie Informationen darüber, wie Sie Förderung beantragen können.
Mit dem Studierendenvorschlagsbudget (SVB) besteht ein großer universitätsinterner Förderetat für qualitätssichernde Maßnahmen in Studium und Lehre. Jährlich werden etwa 1,5 Millionen Euro vergeben. 400.000 Euro hiervon werden zentral im Rahmen eines Projektwettbewerbes ausgeschrieben. Der Rest (1,1 Millionen Euro) werden anteilig durch die Studierendenvertretung der Fachbereiche vergeben. Die Vergabe der zentral zu verteilenden Mittel wird von einem durch den Studierendenrat gewählten, multidisziplinären Gremium (dem SVB-Gremium) organisiert.
Von anderen Fördermöglichkeiten unterschiedet sich das Studierendenvorschlagsbudget darin, dass allein Vertreter*innen der Studierenden über die Förderwürdigkeit von Anträgen entscheiden.
Alle Angehörigen der Universität können sich beim Studierendenrat und der Studierendenvertretung der Fachbereiche um Förderung ihrer Projekte bewerben.
Der Studierendenrat schreibt die Mittel des Studierendenvorschlagsbudgets jährlich für das Folgejahr aus. Die Frist zur Einreichung von Anträgen liegt jeweils im Sommer. Alle aus dem Studierendenvorschlagsbudget vergebenen Mittel sind zweckgebunden für Studium und Lehre zu verwenden. Bitte beachten Sie bei der Beantragung auch das Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz und die Verwaltungsvorschrift QSM.
HoFV_Begleitgesetz
Studentisches Vorschlagsrecht
Die Verwaltung der bewilligten Mittel erfolgt durch das Dezernat 2 der zentralen Universitätsverwaltung (zentrale Mittel) oder die Fakultäten (dezentrale Mittel).
Allgemeine Informationen zum Studierendenvorschlagsbudget und zur Mittelbeantragung finden Sie auf den Seiten des Studierendenrates. Dort finden Sie auch FAQ zum Studierendenvorschlagsbudget.