Ein Studienfachwechsel ist z.B. die Änderung des Hauptfachs oder des Nebenfachs im Bachelorstudiengang. Bei einem Fachwechsel im Polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang beachten Sie bitte auch die Informationen hier:
Bei einem Studiengangwechsel handelt es sich um eine Änderung des Abschlussziels, wie etwa beim Wechsel vom Lehramtsstudium in ein Fachbachelorstudium oder beim Wechsel vom Bachelor- in den Masterstudiengang.
Bei einem Wechsel nach dem 3. Fachsemester brauchen Sie eine Bescheinigung über eine Studienfachberatung von jedem Ihrer Studiengänge. Wenn Sie also z.B. in einen B.A. mit Haupt- und Nebenfach wechseln wollen, benötigen Sie vom Haupt- und vom Nebenfach eine solche Bescheinigung. Diese bekommen Sie nur bei der Fachberatung des Studiengangs, in den Sie wechseln wollen.
Sind Sie bereitsan der Universität Freiburg immatrikuliert, müssen Sie sich für einen Studienfach-/Studiengangwechsel nicht exmatrikulieren und neu immatrikulieren. Der Wechsel erfolgt durch eine Umschreibung erst nach vorheriger Rückmeldung in den bisherigen Studiengang/das bisherige Studienfach im Studierendenbüro.
Service Center Studium
Bewerbung und Zulassung
Telefon-Sprechzeiten Mo bis Fr: 9:00 – 11:00 Uhr Mo bis Do: 13:00 – 15:00 Uhr
Service Center Studium Sedanstraße 6 2. OG 79098 Freiburg
Wechsel in einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung
Bei einem Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach und/oder in ein Fach mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie sich zuerst fristgerecht für das neue Studienfach bewerben. Der Studienfachwechsel kann nur dann durchgeführt werden, wenn Sie eine Zulassung für das neue Studienfach erhalten haben.
Fristgerechte Bewerbung für den neuen Studiengang über das Bewerbungsportal.
Nach Erhalt des Zulassungsbescheids: Durchführung des Studienfachwechsels während der Immatrikulationsfrist (siehe Zulassungsbescheid) im Studierendenbüro.
Wechsel in einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung
Studierende der Universität Freiburg
Die Umschreibung ist mit dem Antrag auf Studiengang-/Studienfachwechsel direkt im Studierendenbüro möglich.
Vorlage eines Einstufungsnachweises (höheres Fachsemester): Einstufungsempfehlung des Prüfungsausschusses oder der Studienfachberatung. Dieses Dokument kann bei einer Bewerbung über das Bewerbungsportal hochgeladen werden, muss in jedem Fall jedoch bis spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn dem Studierendenbüro vorgelegt werden.
Fristgerechte Bewerbung für den neuen Studiengang über das Bewerbungsportal.
Vorlage eines Einstufungsnachweises (höheres Fachsemester): Einstufungsempfehlung des Prüfungsausschusses oder der Studienfachberatung. Dieses Dokument kann bei der Bewerbung hochgeladen werden, muss jedoch spätestens bei der Immatrikulation vorgelegt werden.
Sie möchten Ihren Studienplatz bspw. in Humanmedizin oder Zahnmedizin tauschen und haben bereits einen Tauschpartner oder eine Tauschpartnerin gefunden? Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige rund um die Antragsstellung und den Tausch.
Anrechnung und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wenn Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule oder im Ausland studiert haben, innerhalb der Universität Freiburg das Fach wechseln möchten oder bereits außerhochschulische Kompetenzen erworben haben, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich diese Leistungen an der Universität Freiburg anerkennen zu lassen.
Welche Arten der Anerkennung und Anrechnung gibt es?
Bei der Anerkennung von hochschulischen Studien- und Prüfungsleistungen geht es um erbrachte Leistungen, die an anderen inländischen oder ausländischen Hochschulen, oder in anderen Studiengängen an der Universität Freiburg erworben wurden. Die bisher erbrachten Leistungen können Sie sich gegebenenfalls für einen Wechsel in ein höheres Fachsemester an der Universität Freiburg anerkennen lassen.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 35 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg, das sich am „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, der sogenannten Lissabon-Konvention, orientiert. Demnach werden anzuerkennende hochschulisch erworbene Kompetenzen nicht länger auf ihre Gleichwertigkeit zu den zu erzielenden Lernergebnissen überprüft, sondern auf einen möglicherweise bestehenden wesentlichen Unterschied.
Zudem gibt es die Möglichkeit der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Leistungen. Diese außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten (beispielsweise durch eine Berufsausbildung) dürfen höchstens 50 Prozent des Hochschulstudiums ersetzen. Im Unterschied zur Anerkennung setzt Anrechnung i.d.R. die Gleichwertigkeit der Leistungen nach Inhalt und Niveau voraus.
Anerkennung der bisherigen Leistungen an der Universität Freiburg
Je nachdem, ob Sie in ein zulassungsbeschränktes oder ein zulassungsfreies Fach wechseln wollen, unterscheidet sich der Prozess etwas.
Für den Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach müssen Sie die Auffüllkriterien (beschrieben in der Auswahlsatzung für höhere Fachsemester) erfüllen. Dazu müssen Sie die Unterlagen zu Ihren bisher erbrachten Leistungen (ggf. plus Anerkennung der Landesprüfungsämter) bei der Bewerbung hochladen.
Bei einem Wechsel in ein zulassungsfreies Fach benötigen Sie zunächst für die Bewerbung oder Umschreibung eine schriftliche Einstufungsempfehlung des Faches, in das Sie wechseln möchten. Wenden Sie sich dafür an die jeweilige Studienfachberatung (Kontaktdaten der Berater*innen in der Studiengangliste).
Wer führt die Anerkennung und die Anrechnung durch?
Die Anrechnung und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen werden in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt. Zuständig für die Anerkennung ist der entsprechende Prüfungsausschuss. Die Umsetzung der Beschlüsse sowie jegliche Informationen und Bescheide erfolgen in der Regel durch die Prüfungsämter (nach der Zulassung). Die Kontaktdaten finden Sie im Studiengangfinder.
Achtung: Leistungen aus dem Ausland in den Fächern Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin müssen von den zuständigen Landesprüfungsämtern schon vor der Bewerbung anerkannt werden. Genauere Infos zur Bewerbung auf ein höheres Fachsemester und die zuständigen Landesprüfungsämter finden Sie auf der Seite „Wie bewerbe ich mich“.
Bei Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte zunächst an die Studiengangkoordination oder Studienfachberatung Ihres Faches. Die Kontaktdaten finden Sie im Studiengangfinder. Dort finden Sie auch den Kontakt des zuständigen Prüfungsamtes.
Besonders bei einem geplanten Auslandsaufenthalt wird empfohlen, sich zu den Möglichkeiten der Anrechnung und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen vorab umfassend beraten zu lassen. Infos zu Anerkennung von Leistungen, die während eines Auslandsaufenthalts erbracht werden, finden Sie auf der Webseite des International Office.
Auf der Infoseite „AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium“ des HRK-Modus finden Sie einen Überblick zu den hochschulübergreifenden Grundlagen von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren.