Studieninhalt
Die Biologie ist eine Naturwissenschaft, die erst im 20. Jahrhundert zu einer einheitlichen, exakten und experimentellen Wissenschaft wurde. Seit der Zeit hat die biologische Forschung ihre Hauptaufgaben in erster Linie darin gesehen, für Lebewesen allgemeingültige Prinzipien und Gesetzmäßigkeiten aufzufinden. Die Biologie gliedert sich an der Universität Freiburg in folgende Lehr- und Forschungsgebiete: Biochemie (der Pflanzen), Botanik (Pflanzenphysiologie), Botanik (Funktionelle Morphologie und Bionik), Bioinformatik (nur Nebenfach), Entwicklungsbiologie der Tiere, Evolutionsbiologie und Ökologie der Tiere, Genetik und Molekularbiologie, Geobotanik, Limnologie, Mikrobiologie, Molekulare Immunologie, Neurobiologie und Biophysik, Neurobiologie und Tierphysiologie, Pflanzenbiotechnologie, Zellbiologie. Entsprechend den Anforderungen des Lehrerberufs versucht der Studienplan, die ganze Breite des Fachs zu vermitteln. Im Unterschied zum Studiengang Bachelor of Science ist im Staatsexamensstudiengang keine Spezialisierung vorgesehen. Es bleibt der Eigeninitiative überlassen, sich zusätzlich in Wahlveranstaltungen spezielle Gebiete der Biologie zu erarbeiten.
Satzung und Prüfungsordnung
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Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Rahmenordnung
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Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Anlage A und Anlage B Abkürzungen
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Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Biologie
(Studien- und Prüfungsordnung Lehramt außer Kraft getreten am 1. Oktober 2024)
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Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Anlage C
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Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Biologie
(Aufgehobene Fassung vom 24. März 2011 - gegebenenfalls Fortgeltung einzelner Regelungen zu Gunsten bereits vor dem 1. April 2013 eingeschriebener Studierender)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
