Studieninhalt
Im Nebenfach Sprachwissenschaft des Deutschen beschäftigen Sie sich mit der Struktur und Entwicklung der deutschen Sprache. Außerdem befassen Sie sich mit deren Verwendung im schriftlichen und mündlichen Rahmen. Die Universität Freiburg ist dabei im Fach Germanistik deutschlandweit hoch angesehen. Das Studium selbst ist in fünf Bereiche eingeteilt:
- Sprachbeschreibung
- Textlinguistik
- Sprachliche Interaktion/Pragmatik
- Sprache/Kultur/Gesellschaft
- Sprache und Kognition.
Sie besuchen in den ersten Semestern Vorlesungen und Seminare, in denen Sie die Grundlagen der Sprachwissenschaft und Sprachbeschreibung (wie etwa grammatikalische Besonderheiten) erlernen. Damit eignen Sie sich eine fundierte wissenschaftliche Basis an. Im 5. und 6. Semester belegen Sie dann nach eigener Wahl vertiefende Veranstaltungen zu sprachwissenschaftlichen Themen, um Ihr Wissen weiter auszubauen. Das können beispielsweise Seminare zu folgenden Themen sein:
- Variation in der Sprache. Ursache und Konsequenzen
- Namenkunde
- Dialektlexikographie
Was muss mitgebracht werden, um den Studiengang erfolgreich studieren zu können?
Sie sollten
- Spaß daran haben, viel zu lesen.
- gerne selbstständig arbeiten.
- auch vor fremdsprachiger, vor allem englischer Fachliteratur nicht zurückschrecken.
- sich für die Analyse der deutschen Sprache begeistern können.
- neugierig sein, herauszufinden welche Mechanismen eine Konversation prägen.
Berufsperspektiven
Die beruflichen Perspektiven hängen maßgeblich von der Wahl Ihres Hauptfaches ab.
Mögliche Berufsfelder:
- Werbebranche
- Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations)
- Medien (Fernsehen, Onlinemedien, Radio und Rundfunk)
- Therapie (Sprach- und Sprechstörungen)
- Vermittlung des Deutschen als Fremdsprache (DaF)
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Sprachwissenschaft des Deutschen:
- Altertumswissenschaften
- Archäologische Wissenschaften
- Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement
- Empirische Kulturwissenschaft
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- FrankoMedia – Französische Sprache, Literatur und Medienkultur
- Geschichte
- IberoCultura – Spanische Sprache, Literatur und Kultur
- Islamwissenschaft
- Judaistik
- Klassische Philologie
- Kunstgeschichte
- Medienkulturwissenschaft
- Musikwissenschaft
- Neuere und Neueste Geschichte
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Romanische Sprachen und Literaturen
- Sinologie
- Skandinavistik
- Slavistik
- Soziologie
- Vorderasiatische Altertumskunde
Satzung und Prüfungsordnung
-
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
-
Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
-
Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
-
Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
-
Prüfungsordnung B.A.: Sprachwissenschaft des Deutschen (Nebenfach)
-
Prüfungsordnung B.A.: Sprachwissenschaft des Deutschen (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2015; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2020)
-
Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
-
Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
-
Prüfungsordnung B.A.: Sprachwissenschaft des Deutschen (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 30. September 2011)
-
Prüfungsordnung B.A.: Sprachwissenschaft des Deutschen (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 30. September 2010; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2015)
-
Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
