Studieninhalt
Der Studiengang Altertumswissenschaften beschäftigt sich mit der griechischen und römischen Antike. Ihr Ziel wird es sein, Fähigkeiten und Methoden zum Umgang mit dem schriftlichen und materiellen Vermächtnis der griechisch-römischen Kultur, deren Einfluss in der Neuzeit sowie ein umfangreiches Wissen darüber zu erlangen. Das Studium bietet Ihnen durch sein fächerübergreifendes Angebot eine interdisziplinäre Ausrichtung. So werden als Teil dieses Studiengangs Veranstaltungen der klassischen Philologie (Latein und Altgriechisch), der archäologischen Wissenschaften (klassische und christliche Archäologie, byzantinische Kunstgeschichte) und der alten Geschichte (römische und griechische Geschichte) belegt. Außerdem kooperieren an der Universität Freiburg unterschiedliche altertumswissenschaftliche Teildisziplinen, Institute und Studiengänge eng miteinander:
· Klassische Philologie (Latein, Altgriechisch)
· Altorientalistik
· Alte Geschichte (römische und griechische Geschichte)
· Klassische Archäologie
· Christliche Archäologie und byzantinische Kunstgeschichte
· Ur- und frühgeschichtliche Archäologie· Provinzialrömische Archäologie
· Vorderasiatische Altertumskunde
· Judaistik
Das Studium der Altertumswissenschaften gliedert sich an der Universität Freiburg in ein zweisemestriges Grundstudium und ein viersemestriges Vertiefungsstudium. Im Grundlagenstudium belegen Sie Veranstaltungen im philologischen (sprach-, kultur- und literaturwissenschaftlichen), historischen und archäologischen Bereich, um Wissen in allen altertumswissenschaftlichen Teildisziplinen zu erlangen. Dabei müssen Sie unter anderem Kurse zum Erlernen von Altgriechisch und zur Vertiefung Ihrer Lateinkenntnisse belegen. Während der ersten vier Semester erlernen Sie die Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens und Präsentierens. Das darauffolgende Vertiefungsstudium bietet Ihnen dann die Möglichkeit, sich auf einen der Bereiche:
· Klassische Philologie (Latein, Altgriechisch),
· Klassische Archäologie,
· Christliche Archäologie und byzantinische Kunstgeschichte oder
· Alte Geschichte (römische und griechische Geschichte) zu spezialisieren.
Neben dem Studienalltag, bestehend aus Seminaren und Vorlesungen, sind zudem 10 Exkursionstage in das Studium integriert. Hier wenden Sie an Ausstellungen und historischen Orten Ihr erlerntes Wissen konkret an.
Was sollten Sie mitbringen?
Wenn Ihr Interesse an der griechisch-römischen Antike über die griechischen Göttersagen hinausgeht, sind Sie bei den Altertumswissenschaften richtig. Außerdem sollten Sie Freude daran haben, viele und auch wissenschaftliche Texte zu lesen. Eine große Portion Eigenmotivation sollte auch dabei sein, da das Studium an der Universität Freiburg sehr stark auf einer selbständigen Arbeitsweise der Studierenden basiert.
Berufsperspektiven
Mögliche Berufsfelder:
• Forschung (Wissenschaftliche/r Mitarbeit/Dienst, internationale Forschungsprojekte, etc. )
• Bildungssektor (Lehrmittelindustrie, staatliche und privatwirtschaftliche Institutionen etc.)
• Dokumentationseinrichtungen (Bibliotheken, Recherche, Archiv)• Museen (Kurator*in, Museeumspädagogik) / Gedenkstätten
• Denkmalpflege / Grabungen
• Öffentliche Kulturarbeit
• Verlagswesen ( Lektor*in, Recherche)
• Medien (TV, Onlinemedien, Radio und Rundfunk)
• Journalismus
• Öffentlichkeitsarbeit (PR)
• Übersetzungstätigkeit / Dolmetscher*in
• Tourismusbranche (Management, Reiseleitung)
• Non-Governmental Organisations / Vereine / Verbände / Stiftungen
Nach Abschluss des B.A.-Studiums können Sie ein Masterstudium der Altertumswissenschaften oder sonstige Masterstudiengänge im Bereich der altertumswissenschaftlichen Teildisziplinen absolvieren. Durch ein Studium der Altertumswissenschaften bieten Ihnen die erlernten Kompetenzen wie etwa das Sortieren, Einordnen und Kategorisieren von Datenmengen eine Vielzahl an beruflichen Möglichkeiten, die nicht durch IT ersetzt werden können. Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen sowie Wissenschaft und Forschung stehen Absolvent*innen insbesondere nach einem Masterstudiumoder der Promotion offen.
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Altertumswissenschaften:
- Archäologische Wissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement
- Empirische Kulturwissenschaft
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- Geographie
- Germanistik: Deutsche Literatur
- Islamwissenschaft
- Judaistik
- Katholisch-Theologische Studien
- Kognitionswissenschaft
- Kunstgeschichte
- Musikwissenschaft
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Psychologie
- Romanische Sprachen und Literaturen
- Sinologie
- Skandinavistik
- Soziologie
- Sprachwissenschaft des Deutschen
- Volkswirtschaftslehre
- Vorderasiatische Altertumskunde
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Arts können die Hauptfächer statt mit einem der o.g. Nebenfächer auch mit einem der drei von der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie kombiniert werden, die jeweils einen Leistungsumfang von 40 ECTS-Punkten haben. Im Falle einer solchen Kombination gilt für das Studium des on der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfachs die betreffende Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Freiburg.
Informationen zur Eignungsprüfung für die Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Eignungsfeststellungssatzung B.A. Altertumswissenschaften (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Altertumswissenschaften (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Altertumswissenschaften (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2024; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2028)
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Prüfungsordnung B.A.: Altertumswissenschaften (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2013; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2018)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage C
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Altertumswissenschaften (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. September 2011)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
