Studieninhalt
Im musikwissenschaftlichen Studium geht es vor allem um die tiefgreifende Beschäftigung mit der europäischen Musikgeschichte und ihren Quellen sowie die musikalische Analyse, einschließlich ihrer methodischen und theoretischen Voraussetzungen. Basierend auf satztechnischem und musikalischen Grundkenntnissen beschäftigen Sie sich in Ihrem Studium vor allem mit folgenden Themen:
- Europäische Musikgeschichte von der Antike bis in die Gegenwart
- Musikphilologie (Quellenstudium, Textkritik, Editionstechnik)
- Musikanalyse und historische Musiktheorie
- Musikphilosophie und Ästhetik im Wandel der Zeit
- Einblicke in Arbeitsweisen und Methoden der Systematischen Musikwissenschaft (Musikpsychologie und Musikwahrnehmung, Musiksoziologie, Akustik, Instrumentenkunde) sowie der Ethnomusikologie.
Optimale Startvoraussetzungen haben Sie, wenn Sie bereits Kenntnisse im Bereich des Lesens und Schreibens von Noten besitzen sowie Erfahrung in Gehörbildung haben. Erfahrung im Spielen eines Musikinstruments ist auf jeden Fall von Nutzen, jedoch keine Voraussetzung.
Zu Beginn des Studiums lernen Sie innerhalb verschiedener Einführungsveranstaltungen die Grundlagen musikwissenschaftlichen Arbeitens sowie die satztechnischen und musiktheoretischen Voraussetzungen der musikalischen Analyse (Harmonielehre, Kontrapunkt). Ein weiterer Schwerpunkt in der Anfangsphase des Studiums liegt auf dem Erlernen grundlegender musikwissenschaftlicher Arbeitstechniken im Rahmen der Notationskunde (Paläographie) und auf der Auseinandersetzung mit historischen Texten in einem Lektürekurs.
Neben dem Erlernen dieser methodischen Grundlagen wird in musikgeschichtlichen Vorlesungen und Seminaren, die Geschichte der europäischen Musik vom frühen Mittelalter bis in die Gegenwart in den Blick genommen. Inhaltliche Schwerpunkte dieser Lehrveranstaltungen reichen von der Auseinandersetzung mit einzelnen Werken, Gattungen oder Komponisten bis hin zu Themen, die eine bestimmte Fragestellung epochenübergreifend oder in verschiedenen historischen Situationen beleuchten. So können Sie aus einer Vielzahl an verschiedenen Vorlesungen sowie Grundlagen- und Vertiefungsseminaren zu Themen aus der gesamten europäischen Musikgeschichte Ihren eigenen Interessen folgend Ihre Schwerpunkte selbst wählen.
Das Musikwissenschaftliche Seminar in Freiburg ist Teil der philosophischen Fakultät, wodurch sich viele interdisziplinäre (also fächerübergreifende) Angebote mit anderen Studiengängen ergeben, die das Forschungsspektrum der Musikwissenschaft mit weiteren Fachgebieten verknüpft und Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen vielfältig auszubauen. Eine noch intensivere Kooperation verbindet die Freiburger Musikwissenschaft mit den musiktheoretischen und -pädagogischen Fächern der Freiburger Musikhochschule; diese Kooperation wird zukünftig im „Freiburger Forschungs- und Lehrzentrum Musik“ auch institutionell verankert. Das Zentrum befindet sich noch im Aufbau, aber in der Lehre und in Forschungsfragen hat diese Zukunft längst begonnen, die gerade im Rechtlich-Organisatorischen noch nachbereitet wird. Mehr Informationen zum FZM finden Sie hier: https://www.mh-freiburg.de/fzm-landeszentrum/das-fzm/.
Eine Besonderheit der Musikwissenschaft in Freiburg ist auch die Kooperation mit dem Museum für historische Tasteninstrumente, das sich im nahegelegenen Bad Krozingen befindet und unter anderem auch Leihgaben des Musikwissenschaftlichen Seminars ausstellt.
Berufsperspektiven
Ein Abschluss in einem musikwissenschaftlichen Fach bietet Ihnen hauptsächlich Zukunftsperspektiven in kreativen, musikpädagogischen oder wissenschaftlichen Bereichen. Dabei ist es jedoch von Vorteil, wenn Sie sich nach dem Bachelorabschluss in einem Masterstudiengang auf einen bestimmten Fachbereich spezifizieren.
Mögliche Berufsfelder:
- Kulturjournalismus (Feuilleton, Musikkritik bei Zeitungen, Rundfunk Fernsehen oder Onlinemedien)
- Redaktionelle Tätigkeiten bei Rundfunk und Fernsehen
- Verlagswesen (Notenedition, Lektorat, Herausgeberschaft)
- Kulturmanagement und Kulturvermittlung (Erwachsenenbildung, Planung und Durchführung von Konzertveranstaltungen, Festivals, Konferenzen, Ausstellungen)
- Dramaturgie (Opernhäuser, (Musik-)Theater, Leitung und Organisation von Produktionen und Aufführungen)
- Forschung und Lehre (Weiterqualifikation (M.A., Dr. phil.), wissenschaftliche Mitarbeit, internationale Forschungsprojekte)
- Musikwirtschaft, Marketing
- Museen (Kuration, Museumspädagogik)
Für optimale Startvoraussetzungen nach dem Studium empfehlen wir allen Studierenden, während des Studiums Praktika zu absolvieren, um Berufserfahrung zu sammeln und Einblicke in die spätere Berufspraxis zu gewinnen.
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Musikwissenschaft:
- Archäologische Wissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement
- Empirische Kulturwissenschaft
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- Geographie
- Germanistik: Deutsche Literatur
- Geschichte
- Islamwissenschaft
- Judaistik
- Katholisch-Theologische Studien
- Klassische Philologie
- Klassische und Christliche Archäologie
- Kognitionswissenschaft
- Kunstgeschichte
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Psychologie
- Romanische Sprachen und Literaturen
- Sinologie
- Skandinavistik
- Soziologie
- Sprachwissenschaft des Deutschen
- Volkswirtschaftslehre
- Vorderasiatische Altertumskunde
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Arts können die Hauptfächer statt mit einem der o.g. Nebenfächer auch mit einem der drei von der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie kombiniert werden, die jeweils einen Leistungsumfang von 40 ECTS-Punkten haben. Im Falle einer solchen Kombination gilt für das Studium des on der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfachs die betreffende Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Freiburg.
Informationen zur Eignungsprüfung für die Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Musikwissenschaft (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Musikwissenschaft (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2024; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2028)
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Prüfungsordnung B.A.: Musikwissenschaft (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2013; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2018)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage C
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Musikwissenschaft (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. September 2011)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
