Studieninhalt
Im Studium der Musikwissenschaft geht es um die Beschäftigung mit Musiktheorie sowie um die Auseinandersetzung mit den verschiedenen charakteristischen Epochen der europäischen Musikgeschichte. Innerhalb verschiedener Veranstaltungen wird vertieft auf unterschiedliche Faktoren eingegangen, welche Musik zu dem gemacht haben, wie Sie sie heute kennen. Zudem bekommen Sie einen Eindruck von der kritischen Analyse und Bearbeitung musikalischer Texte, Werke und Quellen.
In der Harmonielehre erlernen Sie vertieft die theoretische und methodische Herangehensweise an Töne, Tonleitern, Tonsysteme, Rhythmus, Melodien, akustische Zusammensetzungen und Kompositionen. Wann klingt eine Komposition harmonisch? Was macht den bestimmten Stil eines Musikstückes aus?
Zudem erwerben Sie Kompetenzen, wie Sie Musikstücke, Texte, Ideen sowie Epochen in wissenschaftlichem Umfeld und aus verschiedenen Perspektiven betrachten.
In der systematischen Musikwissenschaft wird die Musik in Bezug auf philosophische und pädagogische Aspekte betrachtet: Welche Auswirkungen hat Musik auf Gesellschaftsstrukturen, Kulturen oder auf das menschliche Empfinden?
In der Musikgeschichte wird auf den Wandel der europäischen Musik eingegangen. Vom 15. Jahrhundert bis in die Gegenwart werden sowohl die verschiedenen Epochen und deren musikalische Traditionen sowie Musikstücke, Charakteristika und einflussreiche Musiker*innen und Komponist*innen behandelt. Zeitabschnitte werden miteinander verglichen und Unterschiede sowie Einflüsse analysiert.
Musikwissenschaft ist in Freiburg Teil der philosophischen Fakultät, wodurch sich viele interdisziplinäre (also fächerübergreifende) Angebote mit anderen Studiengängen ergeben, die das Forschungsspektrum der Musikwissenschaft mit weiteren Fachgebieten verknüpft und Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen vielfältig auszubauen. Gemeinsame Seminare und Projekte gibt es auch mit der Freiburger Musikhochschule und mit dem Museum für historische Tasteninstrumente in Bad Krozingen.
Der Studiengang Musikwissenschaft als Nebenfach befasst sich mit dem theoretischen, analytischen, wissenschaftlichen und methodischen Umgang mit Musik sowie mit ihrem historischen Wandel, und ist daher sehr interessant für alle, die sich der Musik und ihrer Geschichte verbunden fühlen.
Was muss mitgebracht werden, um den Studiengang erfolgreich studieren zu können?
Sie sollten
- Interesse an einflussreichen Musikstücken haben.
- Spaß am Hinterfragen und Analysieren haben.
- bekannte Komponist*innen und Musiker*innen kennen oder kennenlernen wollen.
- dazu bereit sein, eine etwas andere Vorlesung zu erleben, in welcher Sie sich auch mal entspannt zurücklehnen und der vorgespielten Musik lauschen können.
Berufsperspektiven
Ein Abschluss im musikwissenschaftlichen Bereich bietet Ihnen hauptsächlich Zukunftsperspektiven in kreativen, musikpädagogischen oder wissenschaftlichen Bereichen. Dabei ist es jedoch von Vorteil, wenn Sie sich nach dem Bachelorabschluss in einem Masterstudiengang auf einen bestimmten Fachbereich spezifizieren.
Die beruflichen Perspektiven hängen zudem maßgeblich von der Wahl Ihres Hauptfaches ab.
Mögliche Berufsfelder:
- Forschung (Wissenschaftliche/r Mitarbeit/Dienst, internationale Forschungsprojekte, Dozierende*r etc.)
- Freiberuflich (Musiklehrer*in, Orchester – oder Chorleitung, Musikdramaturg*in)
- Medien (Fernsehen, Onlinemedien, Radio und Rundfunk)
- Journalismus
- Verlagswesen (Lektor*in, Recherche)
- Kulturmanagement und Kulturvermittlung (Planung von Konzerten, Konferenzen und Ausstellungen)
- Museen (Kurator*in, Museumspädagogik)
- (Musik-) Theater (Leitung und Organisation von Performances und Produktionen)
- Marketing
Für optimale Startvoraussetzungen nach dem Studium empfehlen wir allen Studierenden, während des Studiums Praktika zu absolvieren, um Berufserfahrung zu sammeln und eine Nähe zur späteren Berufspraxis zu entwickeln.
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Musikwissenschaft:
- Altertumswissenschaften
- Archäologische Wissenschaften
- Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement
- Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft
- Empirische Kulturwissenschaft
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- FrankoMedia – Französische Sprache, Literatur und Medienkultur
- Germanistik aus deutsch-französischer Perspektive
- Geschichte
- IberoCultura – Spanische Sprache, Literatur und Kultur
- Islamwissenschaft
- Judaistik
- Klassische Philologie
- Kunstgeschichte
- Musikwissenschaft
- Neuere und Neueste Geschichte
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Romanische Sprachen und Literaturen
- Sinologie
- Skandinavistik
- Slavistik
- Soziologie
- Vorderasiatische Altertumskunde
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Musikwissenschaft (Nebenfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Musikwissenschaft (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2024; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2028)
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Prüfungsordnung B.A.: Musikwissenschaft (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2013; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2018)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Musikwissenschaft (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. September 2011)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
