Studieninhalt
Im Nebenfach Germanistik: Deutsche Literatur beschäftigen Sie sich mit den beiden Teilbereichen
- Neuere deutsche Literatur und
- Ältere deutsche Literatur (Mediävistik).
Konkret bedeutet dies, dass die Studieninhalte die Zeitspanne vom Mittelalter bis in die Gegenwart umfassen. Dabei stehen nicht nur die in dieser Zeit verfassten Texte an sich im Fokus, sondern auch die Umstände ihrer Produktion und Rezeption. Somit erlangen Sie umfassende Kompetenzen im Umgang mit literarischen Werken, auf praktischer und theoretischer Ebene. Neben der Lektüre deutschsprachiger Texte und Literatur ist auch fremdsprachige Fachliteratur ein großer Teil Ihres Studiums.
Im Verlauf des Studiums erlernen Sie zunächst die Grundlagen der Literaturwissenschaft in Form von Vorlesungen in den Bereichen
- Sprachgeschichte,
- Techniken und Methoden sowie
- Gattungspoetik (der Beschäftigung mit den literarischen Großgattungen Dramatik, Epik und Lyrik).
Aufbauend auf dieser Basis belegen Sie je nach Interesse vertiefende Seminare in Neuerer und Älterer deutscher Literatur. Diese behandeln beispielsweise ausgewählte Autoren, Textgattungen oder Epochen.
Der Fachbereich der Germanistik an der Universität Freiburg ist deutschlandweit hoch angesehen und belegt in Forschungs- und Universitätsrankings Top-Positionen.
Was muss mitgebracht werden, um den Studiengang erfolgreich studieren zu können?
Sie sollten...
- sich für die Schönheit deutscher Literatur begeistern.
- Spaß daran haben, viel zu lesen.
- gerne selbstständig arbeiten.
- auch vor fremdsprachiger, vor allem englischer Fachliteratur nicht zurückschrecken.
- sich für den Ursprung und die Entwicklung von literarischen Strömungen interessieren.
Berufsperspektiven
Die beruflichen Perspektiven hängen maßgeblich von der Wahl Ihres Hauptfaches ab. Mögliche Berufsfelder:
- Verlagswesen (Lektor*in, Recherche)
- Medien (Fernsehen, Onlinemedien, Radio und Rundfunk)
- Kulturmanagement und Kulturvermittlung (Planung von Konferenzen und Ausstellungen)
- Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations)
- Außerschulischer Sprach- und Literaturunterricht
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Germanistik: Deutsche Literatur:
- Altertumswissenschaften
- Archäologische Wissenschaften
- Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement
- Empirische Kulturwissenschaft
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- FrankoMedia – Französische Sprache, Literatur und Medienkultur
- Geschichte
- IberoCultura – Spanische Sprache, Literatur und Kultur
- Islamwissenschaft
- Judaistik
- Klassische Philologie
- Kunstgeschichte
- Medienkulturwissenschaft
- Musikwissenschaft
- Neuere und Neueste Geschichte
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Romanische Sprachen und Literaturen
- Sinologie
- Skandinavistik
- Slavistik
- Soziologie
- Vorderasiatische Altertumskunde
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Germanistik: Deutsche Literatur (Nebenfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Germanistik: Deutsche Literatur (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2012 und dem 30. September 2015; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2020)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
