Studieninhalt
Embedded Systems Engineering vereint die Welten des Ingenieurwesens und der Informatik, indem es Hardware- und Software-Themen miteinander verbindet.
In diesem Master-Studiengang vermitteln wir Ihnen vielseitiges Know-how in Informatik und Ingenieurwesen. Als Ingenieur*in für eingebettete Systeme werden Sie nicht nur lernen, wie man mikroelektronische und mikromechanische Geräte entwirft, sondern auch, wie man die Software programmiert, die diese Geräte zum Laufen bringt.
Der Fachbereich Informatik und der Fachbereich Mikrosystemtechnik bieten ein hervorragendes Umfeld für diesen interdisziplinären Studiengang.
Sie erwerben Kenntnisse über den Entwurf von mikroelektronischen, mikromechanischen und softwarebasierten Komponenten sowie deren Integration in komplette Systeme. Ein umfangreiches Lehrangebot ermöglicht es Ihnen, einen individuellen Schwerpunkt zu setzen oder sich in einem der folgenden Bereiche zu spezialisieren:
- Künstliche Intelligenz
- Cyber-Physical Systems
- Circuits and Systems
- Materials and Fabrication
- Biomedical Engineering
- Photonics
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Zulassungsordnung M.Sc. Embedded Systems Engineering
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Prüfungsordnung M.Sc.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung M.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung M.Sc.: Embedded Systems Engineering
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Prüfungsordnung M.Sc.: Embedded Systems Engineering
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021 und bei entsprechender schriftlicher Erklärung bis 31. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2024)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
