Studieninhalt
Informatik als Schulfach an Gymnasien in Baden-Württemberg erfährt gerade eine rasante Entwicklung: vom einführenden Basiskurs "Medienbildung" in Klasse 5 über einen für alle verpflichtenden Aufbaukurs "Informatik" in Klasse 7 bis hin zur Gestaltung eines neuen Profilfaches "Informatik, Mathematik, Physik“ (IMP), das alternativ zum bereits bestehenden Profilfach „Naturwissenschaft und Technik“ (NwT) gewählt werden kann – überall werden zukünftig Lehrerinnen und Lehrer mit den entsprechenden Qualifikationen benötigt.
Wenn Sie an der Technischen Fakultät der Universität Freiburg Informatik auf Lehramt studieren wollen, machen Sie das im sogenannten "polyvalenten 2-Hauptfächer Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption". Das heißt, Sie studieren Informatik und ein weiteres Fach gleichberechtigt nebeneinander und können sich dann entscheiden:
Wenn Sie an der Technischen Fakultät der Universität Freiburg Informatik auf Lehramt studieren wollen, machen Sie das im sogenannten "polyvalenten 2-Hauptfächer Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption". Das heißt, Sie studieren Informatik und ein weiteres Fach gleichberechtigt nebeneinander und können sich dann entscheiden:
- Wenn Sie Lehrer*in werden möchten, haben Sie zusätzlich noch Module in Fachdidaktik (in Informatik und im 2. Fach) und Bildungswissenschaften.
- Wenn Sie feststellen, dass Lehrer*in doch nichts für Sie ist, haben Sie die Möglichkeit, sich zusätzlich zu den beiden Fächern individuell zu vertiefen.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Rahmenordnung
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Anlage A
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Informatik
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Informatik
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2018; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2022)
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Anlage C
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
