Studieninhalt
Bei dem Studienfach Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie handelt es sich um eine beschreibende und vergleichende Kultur- und Sozialwissenschaft.
Das Fach beschäftigt sich mit den verschiedensten Formen menschlichen Zusammenlebens in Europa in Geschichte und Gegenwart.
Einen Schwerpunkt Ihres Bachelor-Studiums bildet der reflexive Umgang mit kulturtheoretischen Konzepten. Dabei werden Sie insbesondere die grundlegenden Kulturdimensionen Raum, Zeit und Gesellschaft betrachten. Während des Studiums nehmen Sie einen Betrachtungspunkt ein, der stets von einem Zusammenspiel lokaler, regionaler und nationaler sowie europäischer und globaler Aspekte ausgeht.
Im Zentrum der Forschung und Lehre stehen am Freiburger Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie die Themenschwerpunkte:
- Migration und Mobilität
- Politik und Ökonomie
- Stadt und Raum
- Populärkultur
Ihr Ziel wird es sein, gesellschaftliche Prozesse in Vergangenheit und Gegenwart besser verstehen und beschreiben zu können. Als europäische Ethnolog*innen möchten Sie die Vielfalt und Vielschichtigkeit kultureller Phänomene ergründen. Von zentraler Bedeutung sind dabei vergleichende und multiperspektivische Zugänge. Während Ihres Studiums lernen Sie Fragestellungen zu alltagskulturellen Prozessen und Praktiken der Vergangenheit und Gegenwart mittels ethnologischer, beziehungsweise kulturwissenschaftlicher Analyse- und Interpretationsverfahren erklären zu können. Sie erlernen, wie Sie eigene empirische Studien durchführen und deren Ergebnisse aufbereiten können. Durch das Lektürestudium und die Feldforschung entwickeln Sie ein erweitertes und geschärftes Verständnis für Kulturen und kulturelle Ausdrucksformen.
Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?
- Neugierde, Offenheit und Interesse an Kultur(en)
- Interesse an der Beobachtung und Deutung soziokultureller Phänomene
- Bereitschaft zum Lektürestudium
- Bereitschaft zur praktischen Feldforschung und Aufbereitung der Ergebnisse
- Freude an der Aufarbeitung und Vermittlung komplexer Sachverhalte
Berufsperspektiven
Der erfolgreiche B.A.-Abschluss ermöglicht Ihnen den Zugang zu entsprechenden kultur- und sozialwissenschaftlichen Masterstudiengängen im In- und Ausland.
Die beruflichen Perspektiven hängen maßgeblich von der Wahl Ihres Hauptfaches ab.
Mögliche Berufsfelder:
- Dokumentationseinrichtungen (Bibliotheken, Recherche, Archive)
- Entwicklungshilfe
- Erwachsenenbildung
- Forschung (Wissenschaftliche/r Mitarbeit/Dienst, internationale Forschungsprojekte etc.)
- Internationale und supranationale Organisationen und Institutionen
- Internationale Zusammenarbeit
- Journalismus
- Kulturmanagement und Kulturvermittlung (Planung von Konferenzen und Ausstellungen)
- Medien (Fernsehen, Onlinemedien, Radio und Rundfunk)
- Migrationsbereich
- Museen (Kurator*in, Museumspädagogik) / Gedenkstätten
- Non-Governmental Organisations / Vereine / Verbände / Stiftungen
- Öffentliche Kulturarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations)
- Printmedien (Redakteur*in, Herausgeber*in)
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie:
Satzung und Prüfungsordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2024; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2028)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
