Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Studium und Lehre

Kirchenrechtliche Lehrveranstaltungen im Studienverlauf

In der Orientierungsphase werden kirchenrechtliche Lehrveranstaltungen in den Modulen 0 und 4 angeboten. Die kirchenrechtlichen Proseminar in Modul 0 vermitteln in jedem Semester die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens anhand von kanoistischen Fragestellungen und sind für Studierende sämtlicher theologischen Studiengänge geeignet. Für alle Studiengänge verpflichtend ist die Veranstaltung „Einführung in die Praktische Theologie“ in Modul 4, in dessen Rahmen in jedem Wintersemester eine Einführung in die Kirchenrechtswissenschaft, ihre Themen und Methoden geboten wird.

In der Vertiefungsphase werden zentrale kirchenrechtliche Themengebiete behandelt, nämlich die rechtliche Struktur der katholischen Kirche im Ekklesiologie-Modul 10, das Sakramentenrecht in Modul 11 sowie Fragen des rechtlichen Verhältnisses von Kirche und Staat in Modul 12. Für Studierende im Magister- und Bachelorstudiengang sind diese Module verpflichtend, im Lehramtstudium können sie gewählt werden. Komplettiert wird das Lehrangebot durch in jedem Semester angebotene und allen Studierenden offenstehende kirchenrechtliche Hauptseminare im Modul 15.

In der Spezialisierungsphase werden im semestralen Wechsel Lehrveranstaltungen beispielsweise zum kirchlichen Eherecht und zum kanonischen Lehrrecht angeboten. Sie sind dem Modul 22 zugeordnet und gehören für Magisterstudierende zum Pflichtprogramm. Auch in dieser Phase können im Rahmen von Modul 23 kirchenrechtliche Hauptseminare besucht werden.

Zudem findet jedes Semester ein Oberseminar statt. Es wendet sich besonders an jene Studierenden, die im Fach Kirchenrecht ihre Abschlussarbeit schreiben oder eine kirchenrechtliche Dissertation anfertigen. Es besteht die Möglichkeit zur Vorstellung eigener Forschungsprojekte und Forschungsergebnisse sowie zur Diskussion aktueller kirchenrechtlicher Themen.

Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls

Hier finden Sie die Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte des aktuellen Semesters bis zum Sommersemester 2023.

Literatur

Lektüretipps

Papst Johannes Paul II, Codex Iuris Canonici. Deutsch-lateinische Ausgabe, Kevelaer 102021.

Die maßgebliche Rechtsquelle

Lüdicke, Klaus (Hg.), Münsterischer Kommentar zum Codex iuris canonici, Essen Losebl.-Ausg.

Erläuterung des CIC Canon für Canon unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Haering, Stephan / Rees, Wilhelm / Schmitz, Heribert (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015.

Ein Handbuch mit Beiträgen fast aller deutschsprachigen KirchenrechtlerInnen zu fast allen Themen des katholischen Kirchenrechts

Lüdecke, Norbert / Bier, Georg, Das römisch-katholische Kirchenrecht. Eine Einführung, Stuttgart 2012.

Eine Einführung in das Kirchenrecht anhand von konkreten und lebensnahen Fragestellungen. Mit Aufgaben zum Selbststudium und Hinweisen für weitergehende Lektüre.

Bier, Georg, Einführung in das Kirchenrecht, in: Sajak, Clauß Peter (Hg.), Praktische Theologie. Theologie studieren – Modul 4, Paderborn 2012, 121-178.

Eine Einführung in das Kirchenrecht, die auf die Bedürfnisse des modularisierten Studiengangs ausgerichtet ist.

Demel Sabine, Einführung in das Recht der katholischen Kirche, Darmstadt 2014.

Rhode, Ulrich, Kirchenrecht, Studienbücher Theologie 24, Stuttgart 2015.

Rechtsquellen (als Links)