Die Amtszeit ist an die des Senats gekoppelt, d.h. die Amtszeit der Studierenden und der Doktorand*innen beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre, jeweils vom 01. Oktober bis 30. September.
Aufgabe des Ausschusses für Medienentwicklung und –praxis ist eine Beratung in grundsätzlichen Fragen der Informationsinfrastruktur (insbesondere Bibliothekswesen, elektronische Kommunikation, Universitätsarchiv), der Informationsverarbeitung, Kommunikationstechnik und Medienentwicklung sicherzustellen.
Als Sachverständige können zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten die IT- bzw. Bibliotheksbeauftragten der Fakultäten hinzugezogen werden.
Einsetzung der Ständigen Senatskommission durch Beschluss des Senats vom 23.03.2011:
Der Senat beschließt, anstelle der bisherigen Ausschüsse für IuK und neue Medien und für das Bibliothekswesen einen Ausschuss für Medienentwicklung und – praxis einzurichten.
Letzter Senatsbeschluss zu Aufgabenzuschnitt / Zusammensetzung: 23.03.2011
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