Originäre Aufgabe der Ständigen Senatskommission ist es, die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen an der Universität Freiburg beratend zu begleiten. Die Ständige Senatskommission schlägt dem Senat die Preisträger*innen des jährlich zu vergebenden, mit 5.000 Euro dotierten Bertha-Ottenstein-Preises (vormals Frauenförderpreis) vor.
Die Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung erarbeitet in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Ständigen Senatskommission für Gleichstellungsfragen den Gleichstellungsplan.
Die Amtszeit der Mitglieder ist an die des Senats gekoppelt, d.h. die Amtszeit der Studierenden und der Doktorand*innen beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre, jeweils vom 01. Oktober bis 30. September.
Der Ständigen Senatskommission für Gleichstellungsfragen gehören an:
Die Senatskommission wurde am 19.01.1984 als ständige Senatskommission zur Förderung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen eingerichtet und restrukturiert durch Senatsbeschluss vom 29.10.2008.
Letzter Senatsbeschluss zu Aufgabenzuschnitt / Zusammensetzung: 27.11.2019.