Ständige Senatskommission für Studium und Lehre
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Aufgaben
Die Senatskommission für Studium und Lehre berät die Universitätsleitung und den Senat in allen grundsätzlich bedeutsamen Fragen des Studiums und der Lehre sowie des Lehrprofils der Universität, einschließlich der Vergabe von Lehrpreisen.
Zusammensetzung
Die Amtszeit ist an die des Senats gekoppelt, d.h. die Amtszeit der Studierenden und Doktorand*innen beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre, jeweils vom 01. Oktober bis 30. September.
Der Senatskommission für Studium und Lehre gehören an:
kraft Amtes
- der*die Rektor*in als Vorsitzende*r (bzw. in Vertretung der*die Prorektor*in für Studium und Lehre)
- die Gleichstellungsbeauftragte (beratend)
aufgrund von Wahlen:
- fünf Mitglieder aus der Gruppe der Professor*innen
- ein Mitglied aus der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes
- ein*e Doktorand*in
- vier Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden aus den Fachbereichen Geistes- und Sozialwissenschaft, Rechts- und Wirtschaftswissenschaft, Naturwissenschaft und Technik sowie Medizin und Zahnmedizin
- ein Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeitenden aus Administration und Technik
Historie
Einsetzung der Kommission durch Senatsbeschluss vom 18.01.2006:
Nach der Novellierung des Landeshochschulgesetzes und der Neufassung der Grundordnung durch Senatsbeschluss am 25. Juli 2018 war u.a. in der Geschäftsordnung des Senats die neue Mitgliedergruppe der Doktorand*innen bei den Ständigen Senatskommissionen zu berücksichtigen.
Die Zusammensetzung der Senatskommission für Studium und Lehre wurde im Anhang zur novellierten Geschäftsordnung neu geregelt.
Mitglieder und Stellvertreter*innen
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