Die Senatskommission für Studium und Lehre berät die Universitätsleitung und den Senat in allen grundsätzlich bedeutsamen Fragen des Studiums und der Lehre sowie des Lehrprofils der Universität, einschließlich der Vergabe von Lehrpreisen.
Die Amtszeit ist an die des Senats gekoppelt, d.h. die Amtszeit der Studierenden und Doktorand*innen beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre, jeweils vom 01. Oktober bis 30. September.
Der Senatskommission für Studium und Lehre gehören an:
Einsetzung der Kommission durch Senatsbeschluss vom 18.01.2006:
Nach der Novellierung des Landeshochschulgesetzes und der Neufassung der Grundordnung durch Senatsbeschluss am 25. Juli 2018 war u.a. in der Geschäftsordnung des Senats die neue Mitgliedergruppe der Doktorand*innen bei den Ständigen Senatskommissionen zu berücksichtigen.
Die Zusammensetzung der Senatskommission für Studium und Lehre wurde im Anhang zur novellierten Geschäftsordnung neu geregelt.
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