Der Universitätsrat begleitet die Universität Freiburg und nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr. Er besteht aus elf Mitgliedern, darunter sechs universitätsexterne und fünf universitätsinterne Persönlichkeiten, die von der Wissenschaftsministerin bestellt werden.
Der Universitätsrat entscheidet unter anderem über die Struktur- und Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Universität dienen. Des Weiteren beaufsichtigt er die Geschäftsführung des Rektorats und wählt gemeinsam mit dem Senat die hauptamtlichen Mitglieder des Rektorats.
Amtsperiode 01.10.2024-30.09.2027