Siegelement der Uni Freiburg in Form einer Blume

Ehrensenator*innen

Die Universität ehrt Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um die Universität verdient gemacht haben, mit der Würde einer Ehrensenatorin oder eines Ehrensenators. Über die Verleihung entscheidet nach § 11 Absatz 5 der Grundordnung der Senat auf Vorschlag des Rektorats.

Das Siegel der Universität Freiburg

Die Würde einer Ehrensenatorin bzw. eines Ehrensenators wird von der Universität Freiburg seit 1922 vergeben. Die Würde ist eine persönliche Ehrung, die mit dem Tode erlischt.

Historische Liste aller Geehrten

2015 hat der Senat der Universität eine historische Aufarbeitung der Ehrensenator*innen veranlasst. Aufgrund des abschließenden Berichts der Expertengruppe hat sich der Senat 2017 von der Ernennung von sechs früheren Ehrensenatoren mit NS-Vergangenheit distanziert. In der historischen Liste aller seit 1922 ernannten Ehrensenator*innen wurde bei den betreffenden Personen jeweils mit einer Fußnote auf die Distanzierung hingewiesen.