Die Universität ehrt Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um die Universität verdient gemacht haben, mit der Würde einer Ehrensenatorin oder eines Ehrensenators. Über die Verleihung entscheidet nach § 11 Absatz 5 der Grundordnung der Senat auf Vorschlag des Rektorats.
2015 hat der Senat der Universität eine historische Aufarbeitung der Ehrensenator*innen veranlasst. Aufgrund des abschließenden Berichts der Expertengruppe hat sich der Senat 2017 von der Ernennung von sechs früheren Ehrensenatoren mit NS-Vergangenheit distanziert. In der historischen Liste aller seit 1922 ernannten Ehrensenator*innen wurde bei den betreffenden Personen jeweils mit einer Fußnote auf die Distanzierung hingewiesen.