Das Aufgabengebiet von Fachangestellten für Medien und Informationsdienste – Fachrichtung Bibliothek erstreckt sich über das Beschaffen und Katalogisieren von Büchern, Zeitschriften (print und online) und anderen Medien und Daten über die Systematisierung bis hin zur Pflege der Buchbestände im Lesesaal und im Magazin. FaMIs stellen Bibliotheksausweise aus und unterstützen Kund*innen bei der Bestellung der gewünschten Medien. Sie zeigen den Umgang mit E-Books, E-Journals und helfen Benutzer*innen sich in der Bibliothek zu orientieren.
Zudem kümmern sie sich auch um allgemeine organisatorische Tätigkeiten wie z.B. Verwaltung der Säumnisgebühren, Entlastungsstempel für Exmatrikulationsanträge oder erteilen Auskünfte telefonisch oder per Chat.
Auch bei der Öffentlichkeitsarbeit wirken Fachangestellte für Medien und Informationsdienste mit und beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Derzeitige Vergütung:
1. Ausbildungsjahr | 1.086,82 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.140,96 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.190,61 € |
Für die Ausbildung zum*zur Fachangestellten für Medien und Informationsdienste ist nach dem Berufsbildungsgesetz keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Ein (guter) Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.
Fachangestellte*r für Medien und Informationsdienste – Fachrichtung Bibliothek.
Allgemeine und rechtliche Hinweise:
Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unberechtigte Zugriff Dritter bei der Kommunikation per unverschlüsselter Mail nicht ausgeschlossen werden können.