Siegelement der Uni Freiburg in Form einer Blume

Höherer Bibliotheksdienst – wissenschaftliche*r Bibliothekar*in

Eine junge Frau steht in der Bibliothek zwischen zwei sehr hohen Regalen und sucht nach Büchern.

Das erwartet Sie:

Die Aufgaben des Bibliothekars/der Bibliothekarin im höheren Dienst bauen auf Kenntnissen auf, die in einem Universitätsstudium erworben wurden und sind sowohl fachwissenschaftlicher als auch organisatorischer Art:

  • Als Fachreferent*in sind Sie für den planvollen Bestandsaufbau (d.h. die Auswahl der anzuschaffenden wissenschaftlichen Literatur), die Sacherschließung, die fachspezifische Benutzerberatung und die Informationsvermittlung zuständig.
  • Als Leiter*in von organisatorischen Teileinheiten werden Sie mit managementspezifischen Aufgaben der Planung und Entwicklung, Leitung sowie Koordination betraut.

Sie betreuen eigenständig Teilbibliotheken, sind für die Haushalts- und Personalplanung sowie für die Gerätebeschaffung und – verwaltung verantwortlich. Die EDV-Planung und deren Einsatz gehört ebenso zu Ihren Aufgaben wie die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Ausbildungsverlauf

Beginn der Ausbildung ist der 1. Oktober und beinhaltet

  • einen zweiwöchigen Einführungskurs an der Bibliotheksakademie Bayern in München
  • eine praktische Ausbildung an einer Bibliothek über zwölf Monate
  • eine theoretische Ausbildung mit Laufbahnprüfung an der Bibliotheksakademie Bayern in München über elfeinhalb Monate

Voraussetzungen

Die Ausbildung für den höheren Bibliotheksdienst setzt die Beherrschung eines bestimmten Wissenschaftsgebietes ebenso voraus, wie die Vertrautheit mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden, Kenntnissen von Fremdsprachen und der Fähigkeit zur Mitarbeiterführung, Kommunikation und Kooperation.

Zu den Bewerbungsvoraussetzungen gehören

  • abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Erfüllung der Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis

Ansprechpartner*innen

Frau Schneider

 

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Offene Stellen

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Allgemeine und rechtliche Hinweise:
Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
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