Die Aufgaben des Bibliothekars/der Bibliothekarin im höheren Dienst bauen auf Kenntnissen auf, die in einem Universitätsstudium erworben wurden und sind sowohl fachwissenschaftlicher als auch organisatorischer Art:
Sie betreuen eigenständig Teilbibliotheken, sind für die Haushalts- und Personalplanung sowie für die Gerätebeschaffung und – verwaltung verantwortlich. Die EDV-Planung und deren Einsatz gehört ebenso zu Ihren Aufgaben wie die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Beginn der Ausbildung ist der 1. Oktober und beinhaltet
Die Ausbildung für den höheren Bibliotheksdienst setzt die Beherrschung eines bestimmten Wissenschaftsgebietes ebenso voraus, wie die Vertrautheit mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden, Kenntnissen von Fremdsprachen und der Fähigkeit zur Mitarbeiterführung, Kommunikation und Kooperation.
Zu den Bewerbungsvoraussetzungen gehören
Allgemeine und rechtliche Hinweise:
Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unberechtigte Zugriff Dritter bei der Kommunikation per unverschlüsselter Mail nicht ausgeschlossen werden können.